Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung und flächendeckende Versorgung der Fachbereiche, der Zentralen Einrichtungen und der Hochschulverwaltung mit digitalen Kopier- und Drucksystemen entsprechend dem neuesten technischen Stand (Digitaltechnik) sowie ein qualifizierter Kundendienst.
Nach entsprechender Vorabanfrage bei den Bedarfsstellen ergibt sich folgende Menge in den drei Leistungsklassen für den neuen Rahmenvertrag:
Leistungsklasse A54 digitale Kopier- und Drucksysteme für Volumina von 3600 Kopien/Monat/Gerät (DIN A4 einseitig)
Leistungsklasse B21 digitale Kopier- und Drucksysteme für Volumina von 6500 Kopien/Monat/Gerät (DIN A4 einseitig)Leistungsklasse F - Farbkopierer
48 digitales Kopier- und Drucksystem bestimmt für Volumina bis zu 1070 4c und 890 SW Kopien / Monat / Gerät (DIN A4 einseitig)
Abweichende Formate werden entsprechend berücksichtigt (z.B. doppelseitig A4 oder einseitig A3 als 2 Kopien bzw. Drucke, zwei A5 Kopien bzw. Drucke als eine A4 Kopie bzw. Druck, etc.).
Es kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Hauptmietdauer von 60 Monaten eine Verlängerung für max. 12 Monate abgeschlossen werden. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt im alleinigen Ermessen des Auftraggebers. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung.
Einige Geräte sind auf die weiteren Standorte der BUW verteilt, z.B. Campus Freudenberg, Campus Haspel, Bundesbahndirektion.
02/2031
Die Leistung wird ausschließlich als Gesamtvergabe beauftragt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nachzufordern. Der Auftraggeber sieht allerdings in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Zu erklären in Formular 521 EU
Gemäß Vergabegrundlage Kapitel 2.11.
Gemäß Artikel 32 Abs. 1 DSGVO trifft der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau hinsichtlich der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu gewährleisten. Die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung des Bieters, in der die technischen und organisatorischen Maßnahmen detailliert beschrieben werden.
Auftraggeber und Auftragnehmer schließen einen Rahmenmietvertrag ab. Für jeden aufgestellten Kopierautomaten ist ein individueller Einzelmietvertrag abzuschließen.Die Laufzeit dieser Einzelmietverträge ist maximal auf die Laufzeit des Rahmenmietvertrages beschränkt.
Auftraggeber und Auftragnehmer schließen einen Rahmenmietvertrag ab. Für jeden aufgestellten Kopierautomaten ist ein individueller Einzelmietvertrag abzuschließen.Die Laufzeit dieser Einzelmietverträge ist maximal auf die Laufzeit des Rahmenmietvertrages beschränkt. Sofern ein Gerät erst nach 10 Monaten nach Beginn des Rahmenvertrags aufgestellt wird, beträgt die Laufzeit des Einzelmietvertrages also nur noch 50 Monate. Alle Verträge enden mit dem Ablauf des Rahmenvertrages, also am 30.06.2030. Sollte eine Verlängerung der Mietdauer abgeschlossen werden verlängert dies die Laufzeit für alle zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Mietverträge um 12 Monate.