Das Projekt "EU-Jugendbotschafter@school" startete 2020 als Pilotprojekt und ergänzt die be-stehenden Programme der Staatskanzlei um eine wichtige Zielgruppe. Gerade Jugendliche an Haupt- und Realschulen sind seltener in Kontakt mit Europa und gelten als schwerer erreichbar für politische Themen. Umso wichtiger ist es, mit zielgruppenspezifischen Programmen auf sie zuzu-gehen. Weiterhin handelt es sich bei diesem Projekt um ein "aufsuchendes" Bildungsprojekt, wel-ches Jugendliche in ihrer eigenen Lebenswirklichkeit abholt und deswegen besonders nied-rigschwellig ist. Es setzt außerdem die EMK-Empfehlung zur Europabildung um (u.a. Europabil-dung weg von rein schulischer Bildung hin zu non-formeller und außerschulischer Bildung).
Nach nun mehr vier Schuljahren, in denen knapp 50 Klassen betreut werden konnten, soll das Projekt nun weitergeführt und ausgeweitet werden. Hierfür ist die Beauftragung eines fachlich versierten externen Partners notwendig. Um das Projekt gelingend umsetzen zu können ist vor allem die Auswahl und Schulung der Jugendbotschafter, die Abwicklung mit den Schulen, das laufende Monitoring, die Netzwerkkoordinierung und eine ggf. erforderliche Überarbeitung der inhaltlichen Module notwendig. Bestandteil der Ausweitung soll außerdem sein, das Projekt auch für andere Schulformen wie etwa Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien zu öffnen, die einen erhöhten Bedarf haben. In Frage für das Projekt kommen ab dem Schuljahr 2025/2026 demnach weiterführende Schulen der Sekundarstufe I mit einem schulscharfen Sozialindex von 6 bis 9.Die Beauftragung eines externen Partners zur Durchführung des Projekts ist vor allem im Hinblick auf den hohen Arbeitsaufwand und die benötigte fachliche Expertise notwendig. Die vollständige Planung und Durchführung des Projekts "EU-Jugendbotschafter an Haupt- und Realschulen" kann mit den vorhandenen Ressourcen aufgrund der in IV A 2 bereits verankerten Aufgaben (u.a. die "Europa-Schecks", "Eurovisions", die Auszeichnungen Europaaktive Kommune/Europaaktive Zi-vilgesellschaft, Kooperation mit den EDs, Runde der EU-Beauftragten der Kommunen etc.) nicht geleistet werden. Auch die Auslagerung der Aufgaben an eine Bezirksregierung kommt aufgrund der benötigten Fachexpertise (insbesondere im pädagogischen Bereich) nicht in Frage.
Inhaltliche Planung und Durchführung des Projekts "EU-Jugendbotschafter an Haupt- und Real-schulen"
siehe Leistungsbeschreibung
Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform (über den Vergabemarktplatz hochgeladen) eingereicht werden.
Eine Nachforderung der fehlenden Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV ist weder geboten noch erforderlich. Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Es besteht insoweit jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Nachforderung.Nach Ausübung des Ermessens und unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach § 97 Abs. 1 S. 2 GWB ist keine Nachforderung geboten, da insoweit eine Nachforderung zu einer weiteren, unzumutbaren Verzögerung des Vergabeverfahrens führen würde.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
siehe Leistungsbeschreibung, bzw. Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 u. 513 EU)
Keine