Rahmenvereinbarung Standard-DNA-Sequenzierungen und Synthesen von DNA-Oligonukleotiden
Rahmenvereinbarung Standard-DNA-Sequenzierungen und Synthesen von DNA-Oligonukleotiden - Abrufvertrag der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr, verlängert sich aber automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Vertragsseite gekündigt wird oder der angegebene Höchstwert vorzeitig überschritten ist. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre, somit ist eine dreimalige Verlängerung um 1 Jahr möglich.
Option zur Verlängerung auf 4 Jahre
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bitte beachten Sie die Angaben im Leistungsverzeichnis.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Einzureichende Unterlagen: - Erklärung über Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): betreffende Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren- Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklaerung Ausschlussgruende
Einzureichende Unterlagen: - Formular 523 EU Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Russland-Sanktionspaket)- Formular 531 EU (bei Bietergemeinschaften) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531 EU (bei Bietergemeinschaften)- Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533 EU und 534 EU - bei Nachunternehmern- ausgefülltes Leistungsverzeichnis mit Preisangaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): ausgefülltes Leistungsverzeichnis mit Preisangaben
Einzureichende Unterlagen: - Eintragung Berufs- oder Handelsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung- Formular 324 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:- Kurze Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Kurze Unternehmensdarstellung (maximal zwei DIN A4 Seite)- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über die Zertifizierung des Herstellers nach DIN EN ISO 9001 ff
keine