Die Ausschreibung umfasst:- Rahmenvertrag für Loadbalancer-Komponenten Der Auftragnehmer ist berechtigt ein Angebot abzugeben. Der Auftragnehmer hat jedes seiner Angebote jeweils auf Vollkostenbasis zu kalkulieren. Der Auftragnehmer soll neben der Hardware auch solche Software liefern, die zur üblichen Benutzung und einwandfreien Funktion der Hardware erforderlich ist (systemnahe Software). Zudem sind für einige Bereiche systemspezifische Management-Applikationen sinnvoll oder notwendig, welche ebenfalls im Rahmen dieser Ausschreibung beschafft werden.Die Ausschreibung umfasst Komponenten unterschiedlicher Größe und Leistungsfähigkeit sowie im Zusammenhang mit diesen Produkten benötigte Dienstleistungen (bedarfsweise Betriebsunterstützung, Schulung, Support- und Serviceunterstützung). Es wird ein Rahmenvertragspartner ausgewählt werden, der diese Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft (ein Jahr mit jeweiliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr, maximal vier Jahre) erbringt. Der Auftraggeber wird die ausgeschriebenen Leistungen beim Auftragnehmer bezie-hen. Wenn Leistungsstörungen in Form von Verzug oder mangelhafter Lieferung vorliegen, kann hiervon abgewichen werden. Der Betrieb der Komponenten wird durch den Auftraggeber selbst vorgenommen.Der Auftragnehmer muss während der Vertragslaufzeit jeweils dem Stand der Technik entsprechende Hardware- und Software-Komponenten liefern. Werden durch den Auftragnehmer Komponenten abgekündigt, verpflichtet sich der Auftragnehmer diese mindestens durch gleichwertige Komponenten zu ersetzen.
IT.NRW setzt zur Lastverteilung des Datenverkehrs in verschiedenen Netzsegmenten und für verschiedene Infrastrukturdienste Lastverteiler (Loadbalancer) ein. Dabei kommen bislang ausschließlich Geräte des Herstellers Radware zum Einsatz. Aus Redundanzgründen werden die Loadbalancer jeweils paarweise betrieben. Durch die Ausschreibung sollen der Bedarf für den Einsatz weiterer Geräte und Ersatzbeschaffungen abgedeckt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen werden daher Produkte des Herstellers Radware ausgeschrieben.
Mit Erreichen der Höchstmenge endet der Rahmenvertrag,
Nachforderung nach § 56 VgV
führt zum Ausschluss
siehe Vergabeunterlagen