Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung Technischer Dienst am Standort Münster
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Arbeitneh-merüberlassung für Unterstützungsleistungen in dem Bereich Z2 Interner Service Aufgabengebiet 4 Infrastruktur, Technik und Sicherheit im Bereich des technischen Diens-tes.
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Rahmenvertrag endet beim Erreichen der Obergrenze von 884.000,00 EUR ohne das es einer Kündigung bedarf:
Derendorfer Allee 1
Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig
Kopie der erforderlichen Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
1 auftragsbezogene ReferenzDie einzusetzende Person hat eine abgeschlossene Ausbildung als Elektronikerin/Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik odereine vergleichbare Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik, wie Elektroinstallateur, Elektroniker Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik, Elektroniker Fachrichtung Automatisierungstechnik, Elektroniker für Gebäudesystemintegration, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Energieelektroniker, Energieanlagenelektroniker Nachweis: Abschlusszeugnis/-zertifikatBereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft (max. 60 Minuten Eintreffzeit zum Standort Münster)Grundlegende EDV-Kenntnisse/ sicherer Umgang mit PC und Office-ProduktenDer Anbieter muss sicherstellen, dass das angebotene Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift muttersprachlich bzw. mit dem Sprachlevel B2 beherrschen Die einzusetzende Person muss die Führerscheinklasse B besitzen.Körperliche Belastbarkeit im Rahmen von handwerklichen Tätigkeiten (z.B. Aufnahme von Doppelbodenplatten, Leiternutzung usw.)Der Anbieter muss Personen zur Verfügung stellen, welche sicherheitsüberprüft ("Ü2" nach § 11 SÜG NRW) sind oder die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung zeigen. Das Personal muss einer Verpflichtung gemäß der "Verpflichtung nicht beamteter Personen" zustimmen und das Personal muss diese unterschreiben. (s. Anlage 3)
Keine