Das LANUV hat den Auftrag, die Luftqualität in NRW zu überwachen und zu beurteilen. Aufgrund der im Dezember 2024 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2024/2881 haben sich neue und veränderte Anforderungen für die Modellierung von Luftschadstoffen ergeben. Um innerhalb ausgedehnter Stadtgebiete Aussagen über die Belastungen durch NO2, PM10 und PM2,5 auch in Straßen ohne Messstelle treffen zu können, sind sogenannte Konzentrationskarten auf Basis modellierter Immissionen zu erstellen.
Das LANUV NRW beabsichtigt die Erstellung von Konzentrationskarten im Rahmen der Überwachung der Luftqualität NRW zu beauftragen.
Es müssen Konzentrationskarten für alle Städte in NRW erstellt werden, welche Städte konkret benötigt werden, wird vom LANUV entsprechend der aktuellen Bedürfnisse festgelegt, daher ist aktuell nur eine Abschätzung anhand der verschiedenen Einwohnerzahlen möglich. Geplant ist die Erstellung von Konzentrationskarten für drei Städte mit mehr als 200.000 Einwohner (Mönchengladbach, Krefeld und Oberhausen), für Städte mit einer Größe von 100.000 bis 200.000 Einwohner (wie z.B. Leverkusen, Solingen etc.) und weitere für Städte mit einer Einwohnerzahl von unter 100.000. Dabei sollen pro Stadt Konzentrationskarten für NO2, PM10 und PM2,5 für ein vorgegebenes Bezugsjahr erstellt werden.
Geplant ist der Abruf von vier Konzentrationskarten jährlich über einen Zeitraum von vier Jahren. Der Abruf aus der Rahmenvereinbarung erfolgt je Stadt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Bereitstellung des Berichtes als Datei durch den Auftragnehmer ist in Bezug auf die Ressourcenschonung ausreichend.
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit seinem Angebot einzureichen, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen,
c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU)d) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU),e) soweit zutreffend je Los: Erklärung Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangenf) soweit zutreffend je Los: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU)
1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs : a) auch zu den wesentlichen in den letzten sechs Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) gemäß Anlage: Formblatt_Referenzen ;
b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Der Auftragnehmer muss nachweisbare Erfahrungen bei der Erstellung von Konzentrationskarten haben. Hierbei ist es ausreichend, wenn der Auftragnehmer ein Referenzprojekt in Deutschland vorweisen kann. Zwingend erforderlich ist dabei die Verwendung des Modellsystems IMMISLuft