Der Landtag Nordrhein-Westfalen benötigt für Übernachtungen der Damen und Herren Abgeordneten und externer Gästinnen und Gäste der Landtagsverwaltung ein Zimmerkontingent von bis zu 100 Zimmern im Jahr, mit denen ein jährliches Abrufkontingent von insgesamt ca. 3.400 Übernachtungen bereitgestellt werden soll. Die Rahmenvereinbarung soll über einen Zeitraum von 2 Jahren geschlossen werden, wobei der Auftraggeber den Vertrag einmalig um ein Jahr verlängern kann (einseitige Vertragsverlängerung).
Der Landtag NRW beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit mindestens vier Hotels abzuschließen, um die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Zimmerkapazitäten abrufen zu können. Aufgrund der unterschiedlichen Angebote ist im Hinblick auf die Varianz in den jeweiligen Zimmerkontingenten möglich, bis zu 7 Rahmenverträge abzuschließen.
Das Hotel muss im unmittelbaren Umfeld des Landtags NRW in Düsseldorf gelegen und aus Sicherheitsgründen notfalls auch fußläufig erreichbar sein. Die maximale Entfernung zwischen Landtag und Hotel darf eine Distanz von 3 km (Fußweg gemessen mit google-maps, Haupteingang Hotel bis Haupteingang Landtag) aus Praktikabilitätsgründen nicht überschreiten. Gefordert wird zumindest eine 4-Sterne-Ausstattung nach der Deutschen Hotelklassifizierung oder ein vergleichbares Niveau. Darüber hinaus ist eine 24-stündige Besetzung der Rezeption zwingend erforderlich
12 Monate
Die maximale Entfernung zwischen Landtag und Hotel darf eine Distanz von 3 km (Fußweg gemessen mit google-maps, Haupteingang Hotel bis Haupteingang Landtag) aus Praktikabilitätsgründen nicht überschreiten.
NEIN
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).Hierzu gehören das Preisblatt L02 und die Wertungsdokumente W01 bis W04
s. Dokument L01a und beigefügte Dokumente im Vergabeverfahren
s. Eignungsdokumente E01-E05
eine Aufteilung in Lose ist nicht möglich