Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
1. Benennung von Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten fünf Jahren (seit April 2020), die Leistungen des Facility Managements in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben:
a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz)
b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
c) Zeitraum der Leistungserbringung
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu
- Regelbelegung,
- Art der Unterbringungseinrichtung,
- erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
2. Nachweis der Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben zu 1) Referenzen sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots zu geben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt.
Geforderte Mindeststandards:
zu 1.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren (seit April 2020) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Facility Managements in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtling verfügen (Mindestanforderung).
Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus:
a) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen umfassen:
- Facility Management in einer kommunalen Einrichtung oder einer Unterbringungseinrichtung des Landes für Flüchtlinge (keine Einrichtung für die Abschiebung von Flüchtlingen);
b) Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt / erbrachte hauptverantwortlich die Leistungen seit / für mindestens 12 Monate(n) zum Ablauf der Angebotsfrist,
zu. 2
Das einsetzte Personal muss zwingend über eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in einem gewerblich-technischen oder handwerklichen Beruf, wie z.B. Elektro-Installateur, Schlosser, Heizungsinstallateur verfügen.
Die ZUE Dortmund West hat eine Regelbelegungszahl von 400 Plätzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Belegung einer Einrichtung niedriger sein kann als die Regelbelegung. Die Regelbelegung bezieht sich daher auf die grundsätzliche Kapazität der jeweiligen Einrichtung (ohne Stand-by-Plätze).