Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die kammerweite Beschaffung von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung für den Zeitraum von 4 Jahren ab Zuschlagsdatum
1.3 Der Vertrag wird für die Zeit von vier Monaten (Probezeit) abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Bezuschlagung. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit von einem der Vertragspartner gekündigt, so läuft es still-schweigend bis zum Ablauf von vier Jahren Vertragsdauer weiter. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Für die Lose 1 bis 3 ist Voraussetzung die kostenlose Zurverfügungstellung eines geschlossenen deutschsprachigen Web-Shops mit Artikelbeschreibung und Größentabellen, Bebilderung und ausgewiesenen Nettobeträgen sowie Zugriff über ID und individuellem Passwort.
Es wird auf die Anlage 2 der Leistungsbeschreibung hinsichtlich der weiteren Liefer-/Erfüllungsorte verwiesen.
Der Anbieter garantiert die Übergabe der bestellten Ware an die jeweiligen OEn der Land-wirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen innerhalb von maximal vierzehn Werktagen nach Zugang der Bestellung (Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 bis 16.00 Uhr). Sollte sich die Lieferung verzögern, sind die Besteller unverzüglich darüber zu informieren. Die verpackte Ware ist mit dem Namen des Bestellers und seiner OE auszuzeichnen.
Nach Vertragsende. Eine weitere Bekanntmachung ist voraussichtlich im Jahr 2028/2029 zu erwarten.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung. Auf das Formular 312_322 in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Vergabestelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Nevinghoff 40, 48147 Münster
keine
Nicht fristgerecht nachgereichte und nachgeforderte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
- Mit Abgabe eines Angebotes ist Anlage 4 - Referenzen - beizufügen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens plus den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart den Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU
- alle weiteren mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen können dem Formular 325 EU entnommen werden
- Mit Abgabe eines Angebotes sind zu jedem Artikel Datenblätter zur Verfügung zu stellen, die die Erfüllung der in den jeweiligen Artikellisten aufgeführten Vorgaben belegen. Die Datenblätter werden mit der laufenden Nummer des jeweiligen Loses bezeichnet.
Für den Online-Shop muss eine elektronische Kommunikationsverbindung zwischen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und dem Serversystem beim Auftragnehmer aufgebaut werden. Die Verbindung wird über das kammereigene Netzwerk, das Landes-verwaltungsnetz des Landes NRW (LVN) und über das Internet verlaufen. Der Anbieter ist verpflichtet, folgende Vorgaben einschließlich Maßnahmen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz einzuhalten:- Der einzuhaltende Datenschutz richtet sich nach den Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Der Auftragnehmer verwendet die zur Verarbeitung überlassenen Daten ausschließlich für die auftragsgemäße Verarbeitung und für keine anderen Zwecke. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der Daten des Auftraggebers die Vertraulichkeit zu wahren. Grundsätzlich sind durch technische und organisatorische Maßnahmen die allgemeinen Sicherungsziele des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu gewährleisten, insbesondere die Gewährleistung der Vertraulichkeit, der Integrität, der Authentizität und der Verfügbarkeit der Daten.- Es sind die Verpflichtungen zur Einhaltung von Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) einzuhalten.- Das Shop-System sollte eine sichere Authentifizierung und Autorisierung der BenutzerInnen ermöglichen. Hierbei sollten Methoden wie etwa starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung oder eine regelmäßige Überprüfung der Zugriffsreche zum Einsatz kommen. Starke Passwörter kennzeichnen sich dabei durch zwei Zeichenarten mit 20 bis 25 Zeichen. Ein kürzeres Passwort muss komplexer sein mit einer Kombination von Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. - Implementierung von HTTPS für alle Seiten des Shops für die verschlüsselte Datenübertragung zwischen Kunde und dem Shop-System. Sensible Daten (personenbezogen und/oder Geschäftsdaten) sind grundsätzlich verschlüsselt zu übertragen (E-Mail, TLS/SSL).- Schutz vor Angriffen durch die Installation einer zuverlässigen Antiviren-Software und die Sicherung von Netzwerken durch Firewalls. Die Webanwendung bzw. der Datenverkehr wird überwacht und geschützt durch eine Web Application Firewall (WAF), insbesondere zum Schutz vor gängigen Angriffen wie SQL-Injection und Cross-Site Scripting (XSS).- Das Shop-System sollte regelmäßig mit Updates aktualisiert werden, um Sicherheitslücken zu schließen. Grundsätzlich ist die Plattform und deren Systeme, Software etc. stets auf dem neuesten Stand zu halten. - Durch regelmäßige Backups ist zu gewährleisten, dass alle notwendigen Daten so gesichert werden, dass sie im Schadensfall problemlos und zügig wiederhergestellt werden können.- Der Auftragnehmer hat die Betriebssicherheit des Verfahrens zu gewährleisten. Hierzu ist eine angemessene Verfügbarkeit von Diensten, IT-Systemen und Auftragsdaten sicherzustellen (Notfallvorsorge), etwa durch ein Failover System. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, die aufgezählten technischen Anforderungen zu erfüllen. Zur Überprüfung, ob die vorgegebenen Anforderungen eingehalten wer-den, stellt der Bieter der Auftraggeberin kostenlos einen Testzugang bis zum Ende der Bindefrist zu seinem Shop bereit. Hierzu hat er die Zugangsdaten bereits bei Einreichung des Angebotes mitzuteilen. Hierzu nutzen Sie bitte die Anlage 5.
Die losspezifischen Anforderungen können der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4 entnommen werden.
- zusätzliche Vorgaben für Los 1:
o Farbe und Design müssen von Pos. 1-18 und Pos. 23-24 zueinander passen. o Der in der Artikelliste angegebene Preis umfasst den Aufdruck des Logos der LWK NRW, siehe Anlage 4. Im Onlineshop ist die Möglichkeit zur Abwahl des Logodrucks möglich.o Einlaufen max. 3% bei Wäsche gemäß Waschanleitungo Einhaltung des Ökotex Standard 100.o Der Hersteller/Händler garantiert die Einhaltung der Grenzwerte sämtlicher "Schad-stoffe", die im Rahmen der Produktion bzw. der Rohstoffe eingetragen werden können.o Fremdstoffe/Schadstoffe die nicht rohstofftypisch und prozesstypisch sind, dürfen nicht enthalten und somit nicht nachweisbar sein.
- zusätzliche Vorgaben für Los 2:
o Einhaltung des Ökotex-Standard 100.o Der Hersteller/Händler garantiert die Einhaltung der Grenzwerte sämtlicher "Schad-stoffe", die im Rahmen der Produktion bzw. der Rohstoffe eingetragen werden können.o Fremdstoffe/Schadstoffe, die nicht rohstofftypisch und prozesstypisch sind, dürfen nicht enthalten und somit nicht nachweisbar sein.
- zusätzliche Vorgaben für Los 3:
o Einhaltung des Ökotex-Standard 100.o Mechanische Eigenschaften von Schutzhandschuhen gemäß der EN 388 bzw. che-mische Eignung nach EN ISO 374 können/dürfen durchaus höher ausfallen als in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind. o Der Hersteller/Händler garantiert die Einhaltung der Grenzwerte sämtlicher "Schad-stoffe", die im Rahmen der Produktion bzw. der Rohstoffe eingetragen werden können. o Fremdstoffe/Schadstoffe die nicht rohstofftypisch und prozesstypisch sind, dürfen nicht enthalten und somit nicht nachweisbar sein.