Wartung von metallfreien Reinräumen im Gebäude der Geophyysik und Meteorologie der Universität zu Köln
Räume:Metallfreier Reinraum. Arbeitsbereich Münker (mit ICP-MS Raum)Metallfreie Arbeitsplätze in den Räumen 3.01a; 3.01b; 3.01c; 3.01d; 3.01e.Leist. in den Verkehr- und Technikräumen 3.01; 3.02; 3FL03; 3.04a; 3.04b.Metallfreier Reinraum, Bereich StaubwasserMetallfreie Arbeitsplätze in den Räumen 3.05 und 3.05a (MSR-Raum Bereich Münker)Leist. in den Verkehrs- und Technikräumen 3.02; 3.04a.Metallfreier Reinraum, Bereich DunaiMetallfreie Arbeitsplätze in den Räumen 3.07a; 3.07b; 3.07c; 307d.Leist. in den Verkehrs- und Technikräumen 3.06; 3FL04; 3.07; 3.08.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 48 Monate
Gebäude der Geophysik und Meterologie
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
keine
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Somit kann die Nachforderung von Unterlagen nur teilweise erfolgen.
Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Bestehende Interessenkonflikte gemäß Vergaberichtlinie 2014/24/EU
Einzureichende Unterlagen:- Haftpflicht_Eigenerklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot hat der Bieter das Formular "Eigenerklärung Haftpflicht" einzureichen, in dem er zusichert, eine wie im Vertrag geforderte Versicherung hat oder im Zuschlagsfall abschliessen wird.- Haftpflicht_Police ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Zu Vertragsbeginn hat der Auftragnehmer die vertraglich geforderte Versicherung durch Vorlage der Police nachzuweisen.
Die Zahlungsbedingungen sind dem ergänzenden Vertrag unter Nr. 5, Vergütung zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.