Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Für jede aufgeführte Person sind entsprechend der Qualifikation und Vorgabe der auszuführenden Leistungen vergleichbare Referenzprojekte aufzulisten. Gewertet werden hierbei Berufserfahrung und die Bearbeitung der geforderten Leistungsphasen in der:
- Objektplanung Verkehrsanlagen an klassifizierten Straßen, Lph. 1-4, vergleichbarer Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Anzahl der Knotenpunkte, der Streckenlänge, der Verkehrsbelastung und unter Angabe der Honorarzone gem. HOAI
- Objektplanung/Tragwerksplanung an Ingenieurbauwerken im Zuge klassifizierten Straßen, Lph 1-3, + 6, vergleichbarer Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Erfahrung in der Bauphasenplanung, der Erfahrung für ein- und mehrfeldrige Ersatzneubauten über die Autobahn, der Anzahl der Felder, der größten Stützweite, der Gesamtlänge, der Angabe der Honorarzone gem. HOAI und der Brückenkonstruktion
- Objekt- und Tragwerksplanung für den Rückbau von Ingenieurbauwerken im Zuge von klassifizierten Straße, Lph. 1-3 +6 vergleichbarer Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Erfahrung in der Bauphasenplanung, der Anzahl der Felder, der Stützweite, der Gesamtlänge und unter Angabe der Honorarzone gem. HOAI
- Erfahrung in Transportleitungen bzw. Produktleitungen an klassifizierten Straßen
- Landespflege (Erstellung LPB, ASB, faunistische Leistungen)
unter Berücksichtigung der Angabe der Honorarzone gem. HOAI, der besonderen Planungsanforderungen, der ASP Stufe, der Erfahrung in der Entwicklung von CEF-Maßnahmen und der untersuchen Artengruppen
- Erfahrung in lärmtechnischen Untersuchungen im Zuge von klassifizierten Straßen
- Erfahrung in wassertechnische Berechnungen (FB WRRL) an klassifizierten Straßen