Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Neubau der Rad- und Gehwegüberführung "Pastorsbitze"(Bauwerk 6, ABS-Nr. 5108 668) und den Neubau eines Abschnittes der angrenzenden Stützwand(BW 12, Teilbauwerk A, ABS-NR. 5108 674 A).Neben den o.g. Bauwerken erfolgen Leistungen des Erd- und Deckenbaus/Straßenbau. Dabei erfolgt der Neubau der an Bauwerk 6 anschließenden Verkehrsflächen, Ergänzungen zum Rad-Gehwegenetz und die Herstellung eines Erdwalls.Bei der Baumaßnahme sind weiterhin Tiefbaumaßnahmen zur Herstellung von Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung zu berücksichtigen und Sicherungs- und Einfriedungsmaßnahmen erforderlich.
-Neubau der Rad- und Gehwegüberführung "Pastorsbitze"(Bauwerk 6, ABS-Nr. 5108 668).-Neubau eines Abschnittes der angrenzenden Stützwand(BW 12, Teilbauwerk A, ABS-NR. 5108 674 A).-Grundhafter Ausbau der Anliegerstraßen Wielandstraße und An der Schindskaule auf einer Gesamtlänge von ca. 120m.-Vervollständigung der Rad-Gehwegverbindungen im Bereich des Überführungsbauwerk Pastorsbitze/Bauwerk 6. -Rückbau der Anbindung Eichendorffstraße an die Spicher Straße.-Herstellung eines Dammbauwerk von ca. 100m Länge.-Neubau der Straßenbeleuchtung.-Vervollständigung eines Geländers für die Rad-/Gehweganlage an der Böschungsoberkante im Bereich des Bauwerks 4 und dem Kontenpunkt L332n/Evrytraße.In der vorliegenden Baumaßnahme sind die südlich der Geh- und Radwegüberführung Pastorsbitze (BW 6) geplanten Verkehrsflächen der Wielandstraße und An der Schindskaule vollständig herzustellen.Für den Erdbau im Rahmen des Straßenbaus ergeben sich folgende, grobe Abschnitte:-Parallel zur Wielandstraße ist ein Erdwall auf ca. 100m Länge herzustellen.-Erdarbeiten zur Herstellung des neuen Straßenoberbaus der Anliegerstraßen.-Am östl. Ende der Stützwand 11 ist die Stützwand auf einer Länge von ca. 20m bauzeitlich freizulegen, um die Arbeiten am Wiederlager für Bauwerk 6 durchführen zu können. Abschließend ist dieser Bereich wieder mit einer Neigung von 1:1,5 zu verfüllen. Analog ist für die Herstellung des nördlichen Widerlagers und für den Teilbau der Stützwand 12 vorzugehen.Die im Zuge des Neubaus der L332n herzustellende, kombinierte Geh- und Radweganlage soll im Rahmen der vorliegenden Maßnahme bis zum Überführungsbauwerks BW 6 an der Station 8+995 (Stationen der L332n) vervollständigt und nach der Maßnahme in Betrieb genommen werden. Der südlich der L332n verlaufende Geh-/ Radweg beginnt dabei am bereits endgültig hergestellten Geh-/ Radweg entlang der Stützwand 11 (ca. Station 8+950). Der provisorische Abzweig ist zurückzubauen. Der Abschnitt ca. zwischen den Stationen 8+575 und 8+950 (Stationen der L332n) wurde in der vorlaufenden Bauphase hergestellt. Der nördlich der L332n verlaufende Geh-/ Radweg/ Feuerwehrzufahrt endet im endgültigen Ausbauzustand bis Station 8+965 und wird bis zum BW6 an der Pastorsbitze weitergeführt. Der provisorische Weg ist nach der Maßnahme zurückzubauen.Südlich des Bauwerks 6 (Überführungsbauwerk) erfolgt die Geh-/ Radweganbindung an die Wielandstraße.Die neu herzustellende Wielandstraße und An der Schindskaule werden durchgehend mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet. Die zugehörigen Tiefbauleistungen (Grabenherstellung und Herstellungder Mast-Fundamente) sind Bestandteil der vorliegenden Baumaßnahme. Für spätere Versorgerleitungen wird eine Leerrohrtrasse von ca. 35 m Länge vorgerüstet.
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Der Preis wird als Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigster Grund- oder Wahlpositionen ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter sowie deren Bevollmächtigte zugelassen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, mit Ausnahme des Angebotsschreibens, werden nachgefordert.
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz), §§ 6b, 15, 16, 16a VOB/A (EU) werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft.
HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Eigenerklärung Bezug zu Russland.
Die Organisation und der Einsatz von Arbeitskräften und Baugeräten sind so zu gestalten, dass die Leistungen innerhalb der unter Ziffer 1 der "Besonderen Vertragsbedingungen" vorgesehenen Fristen erfüllt werden.