Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Leistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
Auftragsspezifische Nachweise:
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".
- Nachweis zum Verfahren für die digitalen Leistungserfassung und Dokumentation mit unveränderbarem Zeit- und Datumsstempel sowie Geoposition (z. B. Geotracker und Stationierungsangaben aus NWSIB Mobil oder NWSIB Online) durch Vorlage von Beispielprotokollen.
- Nachweis der einzusetzenden Reinigungsfahrzeuge mit Zertifizierung nach VDI Richtlinien VDI 4089 oder gleichwertig.
Das RAL-GZ 899 wird nicht als gleichwertig anerkannt.
Anforderungen an die Gleichwertigkeit:
- Vergleichbare und wiederholbare Prüfbedingungen, insbesondere:
- Vorgaben zur Prüfflüssigkeit und -menge
- Vorgabe einer Reinigungsgeschwindigkeit (> 0, 5 km/h) für
definierten Anwendungsfall
- Mindestgröße der zu reinigenden Fläche von 10 m Länge und
0,5 m Breite
- Prüfoberfläche Asphalt
- Definiertes Reinigungsziel, insbesondere:
- Wiederherstellung einer Griffigkeit von mindestens 85 % bei
Überprüfung durch ein im Straßenbau zugelassenes Prüfverfahren
der Griffigkeit
- Vollständige Aufnahme der Schmutzflotte inkl. Feststoffe, z.B.
Ölbindemittel
- Das Reinigungsergebnis muss mit einer Überfahrt erzielt werden
- Die Zertifizierung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, als
Stichtag ist hier der Termin für den Ablauf der Angebotsfrist
festgesetzt.
Auch während der Vertragslaufzeit darf die Zertifizierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss entsprechend immer aktualisiert werden.
- Die Dokumentation der Prüfung muss dem Zertifikat beigefügt
werden
- Anzahl der Nachweise: Es sind immer zwei Reinigungsfahrzeuge einschl. Einsatzpersonal im 3-Schicht-Betreib vorzuhalten.
- Nachweis der Fachkunde durch Vorlage eines Zertifikates z.B. DWA-Lehrgang "Ölspurbeseitigung" oder gleichwertiges.
- Gültiges Zertifikat des oder der vom AN angegebenen Betriebsstandorte als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für die Beförderung und Lagerung mindestens folgender Abfallarten:
- 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (oder vergleichbar)
- 16 10 01* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (oder vergleichbar).
- Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragsspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.