Wartungsarbeiten am 17.03. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Bewachungs- und Pfortendienstleistungen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.03.2025
24.03.2025 12:00 Uhr
24.03.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Kunstakademie Düsseldorf
DE153138054
Eiskellerstraße 1
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
jana.weissflog@kunstakademie-duesseldorf.de
+49211 1396 0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
79700000-1
79710000-4
79711000-1
79713000-5
79714000-2
79715000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bewachungs- und Pfortendienstleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung ist ein Dienstleistungsvertrag über Bewachungs- und Pfortendienstleistungen inklusive Funkstreife als Regel- und Bedarfsleistungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung in den folgenden Liegenschaften der Kunstakademie Düsseldorf: Hauptgebäude der Kunstakademie (Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf), Reuterkaserne 1 (Rheinflügel), Reuterkaserne 1b (Atelierhaus) und Burgplatz 1 (Akademiegalerie).

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Beginn der vertraglich vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienste ist der 01.06.2025.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertrag verlängert sich wiederkehrend um jeweils ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor Ablauf von der Kunstakademie Düsseldorf schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch auf vier Jahre ab Vertragsbeginn (Höchstlaufzeit). § 625 BGB findet keine Anwendung. § 133 GWB bleibt unberührt.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle angegebene Punktzahl von 25 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 25 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters). Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung

Zur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung der Zuschlagskriterien außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 Seiten bewertet.
(4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.

In dem Konzept werden zu dem Zuschlagskriterium "Erfahrung" auftragsbezogene
- schlüssige,
- konkrete und
- verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet.

Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert:

Zuschlagskriterium 2: Erfahrung

Das Zuschlagskriterium der Erfahrung betrifft die berufliche Erfahrung der für den konkreten Auftrag und die damit verbundenen anspruchsvollen Tätigkeiten (wie beispielsweise Zugangskontrollen, Krisenmanagement, Überwachung sicherheitssensibler Bereiche oder koordinierte Notfallmaßnahmen) vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienstkräfte. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindesterfahrung von drei Berufsjahren hinaus besteht im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums die Anforderung, dass jede eingesetzte Bewachungs-, und Pfortendienstkraft über eine möglichst umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis, im Bereich des Vertragsgegenstandes verfügt. Dabei steht nicht die Dauer der Berufstätigkeit, sondern die Qualität der damit einhergehenden Tätigkeiten im Vordergrund. Es können (nicht: müssen) bereits Teammitglieder unter Angabe ihrer Erfahrung namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Team

Zur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung der Zuschlagskriterien außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 Seiten bewertet.
(4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.

In dem Konzept werden zu dem Zuschlagskriterium "Team" jeweils auftragsbezogene
- schlüssige,
- konkrete und
- verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet.

Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert:

Zuschlagskriterium 3: Team

Das Zuschlagskriterium des Teams betrifft die personelle Ausstattung des zur Verfügung gestellten Bewachungs- und Pfortendienstteams. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestgröße des Teams hinaus besteht im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums die Anforderung, dass eine stabile und verlässliche Besetzung (festes Stammpersonal, nur ausnahmsweise Einsatz von Springern) sichergestellt wird, die - auch für Sonderveranstaltungen und Zusatzaufträge - eine durchgängige Einsatzfähigkeit gewährleistet (einschließlich einer zuverlässigen Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall), um eine gleichbleibend hohe Qualität der Leistungserfüllung sicherzustellen. Der Schwerpunkt dieses Zuschlagskriteriums liegt damit in der Sicherstellung einer hinreichenden Personalausstattung während der Auftragsausführung.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Verfügbarkeit

Zur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
(2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung der Zuschlagskriterien außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 Seiten bewertet.
(4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.

In dem Konzept werden zu dem Zuschlagskriterium "Verfügbarkeit" jeweils auftragsbezogene
- schlüssige,
- konkrete und
- verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet.

Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert:

Zuschlagskriterium 4: Verfügbarkeit

Das Zuschlagskriterium der Verfügbarkeit betrifft die konstante Einsatzbereitschaft des zur Verfügung gestellten Bewachungs- und Pfortendienstteams. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums die Anforderung, dass das zugesicherte Bewachungs- und Pfortendienstleistungsteam ab vertraglich vorgesehenem Leistungsbeginn termingerecht in der zugesagten Größe und Qualität und über die gesamte Vertragslaufzeit konstant einsatzbereit ist. Der Schwerpunkt dieses Zuschlagskriteriums liegt darin, dass das Bewachungs- und Pfortendienstleistungsteam in der versprochenen und zugesagten Qualität insbesondere bei Vertragsbeginn und dann während der Vertragsausführung zur Verfügung steht.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text dieses Vertrages
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Kunstakademie
a) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
b) Anlage 03: Preisblatt
c) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Formular 531_EU)
d) Anlage 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Formular 534a_EU und Formular 534b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant -
e) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Formular 533a_EU und Formular 533b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant -
f) Anlage 07: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin
g) Anlage 08: Kalkulationsblatt der Auftragnehmerin
h) Anlage 09: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
i) Anlage 10: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) (= Formular 512)
j) Anlage 11: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) (= Formular 513)
k) Anlage 12: Fremdfirmenrichtlinie für die Kunstakademie
l) Anlage 13: Brandschutzordnung der Kunstakademie
m) Anlage 14: Hausordnung der Kunstakademie
n) Anlage 15: Betriebsordnung der Kunstakademie

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu den Regelungen und Bestandteilen dieses Vertrages stehen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRDQQQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Unterauftragnehmer
a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen.
b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.
c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils das Formular 533a_EU_Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars 533a_EU_Informationen Unteraufträge zu benennen und unter Verwendung des Formulars 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Formulars 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer ist entbehrlich, soweit der Bieter mit seinem Angebot bereits die Formulare 534a_EU und 534b_EU vorgelegt hat.
d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit das Formular 534b_EU und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit das Formular 534a_EU vorzulegen.
Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt von Ziff. 1 lit. c) und d) unberührt.
f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
g) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formular 521_EU und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formular 522_EU abzugeben.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Formular 523_EU abzugeben.

3. Anwendbares Verfahrensrecht
a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung.
b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen.
d) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben
b) Soweit relevant: Formular 531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
c) Vordruck Eigenerklärung zur Eignung
d) Formular 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
e) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
f) Formular 523_EU Eigenerklärung Sanktionen
g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular 534a_EU
i) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) 1
j) Vordruck: Preisblatt
k) Vordruck: Kalkulationsblatt
l) Handelsregisterauszug
m) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
n) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis)
o) Zertifikat nach der DIN EN 77200 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis)
p) Zertifikat nach der DIN EN 50518 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis)
q) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
r) Vordruck: Qualitätskonzept

5. Eine Besichtigung des Hauptgebäudes der Kunstakademie Düsseldorf (Adresse: Eiskellerstr. 1, 40213
Düsseldorf) ist nach vorheriger Anmeldung an der Pforte des Hauptgebäudes möglich.

6. Die vertraulichen Teile der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Anlage 12 Fremdfirmenrichtlinie der Kunstakademie, Anlage 13 Brandschutzordnung der Kunstakademie, Anlage 14 Hausordnung der Kunstakademie und Anlage 15 Betriebsordnung der Kunstakademie) werden erst nach Abgabe der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.

Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Bewachungs- und Pfortendienstleistungen; Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Bitte beachten Sie:
(1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren.
(2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen:

Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Bewachungs- und Pfortendienstleistungen; Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 1.000.000 EUR netto betragen haben.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Bieter müssen eine Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr führen:

Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro
Vermögensschäden: 200.000 Euro
Schlüsselschäden 50.000 Euro

Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Dies muss durch das betreffende Versicherungsunternehmen bestätigt werden.

Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss spätestens im Falle der Zuschlagserteilung als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Insoweit sind nur Fremdbelege zulässig. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzulässig.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestbedingungen

Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters im Bereich Bewachungs-, und Pfortendienstleistungen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:

(1.) Bewachungs- und Pfortendienstleistungen (= Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit)
(2.) in einer Hochschule oder Kunsthochschule
(3.) jahresdurchschnittlich mindestens 250 Nutzende pro Kalendertag (Mitarbeitende, Studierende, Gäste, Fremdfirmen etc.) am Standort der Leistungserbringung
(4.) in Spitzenzeiten an Einzeltagen mit bis zu 8.000 Nutzenden (Mitarbeitende, Studierende, Gäste)
(5.) für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens

Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.

Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen.

Mindestbedingungen:

(1.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen.

Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

(2.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage der DIN EN 77200 erbringen.

Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

(3.) Bieter müssen über eine Alarmempfangsstelle verfügen, die nach DIN EN 50518 zertifiziert ist.

Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

S. Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung