Die HSBI (nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt die Schließung eines Rah-menvertrags über Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik.Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines externen Fachplanungsbüros für audio-visuelle Kommunikationstechnik mit einer umfangreichen Expertise bei Fachplanungsleistung im Bereich von Hochschulen.Der Auftragnehmer (nachfolgend AN oder Bieter genannt) soll insbesondere Planungs- und pro-jektbegleitende Leistungen bei konkreten Maßnahmen erbringen.
Mit dem Bezug des Ersatzneubaus HHG in Bielefeld im Jahr 2015 wurde bauseits eine zentrale AV-Medientechnik bereitgestellt. Nach einer Betriebszeit von 10 Jahren ist der sichere und stö-rungsfreie Betrieb der Technik nicht mehr gewährleistet, da die Herstellerunterstützung bzgl. Sup-port, Reparaturen und Softwareupdates nicht mehr gegeben ist.Die bestehende Ausstattung basiert auf dem Stand der Technik der Jahre 2012/2013, zu diesem Zeitpunkt erfolgten die Planungen für das Gebäude HHG, welches in 2015 bezogen wurde. Es sind flächendeckend digitale Signalübertragungen, z.B. mittels HMDI und dem proprietären Digital-Media-Format etabliert, jedoch entsprechen die Ausgabegeräte wie Projektoren und Displays nicht mehr den heutigen Anforderungen bzgl. Auflösung und Signalqualität.Zielsetzung der Hardwareneuausstattung ist zukunftssichere Neuausausrichtung der verbauten AV Medientechnik in Hörsälen, Seminar- und Besprechungsräumen. Dazu soll die im Backend bisher vorhandene DigitalMedia-Produkt zur Signalübertragung des An-bieters Crestron durch die standardisierte und mittlerweile etablierte Lösung NVX AV-over-IP auf der Basis von Netzwerktechnologien ersetzt werden. In Hörsälen sollen Geräte mit dem zukunftssicheren 4K-Standard, in Besprechungs- und Seminar-räumen FullHD Beamer zum Einsatz kommen. Je nach Größe der Hörsäle, Besprechungs- und Seminarräume, variiert die Ausstattung zwischen interaktiven Displays und Beamern.
Der Vertrag über Dienstleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik wird zunächst für zwei Jahre mit der Option der zweifachen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
Alle Standorte der Hochschule Bielefeld in Bielefeld, Minden und Gütersloh. Die Exakten Standorte sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Es können maximal 5.000 Punkte erreicht werden, die anhand der Information zu den B-Kriterien (s. Leistungsverzeichnis sowie Dokument "Bewertungskriterien") vergeben werden.
Es können maximal 4.000 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält 4.000 Punkte. Dieser Preis wird fiktiv verdoppelt und mit 0 Punkten bewertet. Die Punktevergabe aller weiteren Angebote wird linear zwischen diesen Werten interpoliert.
Es können max. 1.000 Punkte in der Bieterpräsentation (s. Kap. 7 Bieterpräsentation) erreicht werden, die Bewertung ist ebenfalls im Dokument "Bewertungskriterien" hinterlegt.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Digital über den Vergagamarktplatz NRW.
Die Angebote werden von Mitarbeitern der Vergabestelle der Hochschule Bielefeld geöffnet.
Wir behalten uns vor, Fehlende Unterlagen nach der Angebotsprüfung nachzufordern.
Der Bieter wird aufgefordert, die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre inklusive Auflistung der wahrgenommenen Aufgaben im Unternehmen und deren Qualifikation anzugeben.
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Geschäftsjahre
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 3.000.000,00 Euro
Liste von 5 Referenzprojekten in den letzten 5 Geschäftsjahren mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Die anrechenbaren Kosten der Referenzprojekte müssen mindestens 1.Mio. EUR entsprechen und auch technologisch mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Mindestens drei Referenzen müssen aus dem Bereich -Hochschule / Universität / Bildungsstätte stammen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Sollten die geschätzten Bedarfsmengen nicht im dargestellten Umfang abgenommen werden, hat der zukünftige AN keinen Anspruch auf Vergütung und/oder entgangenen Gewinn. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.Die Honorarabrechnung der Leistungen erfolgt auf Nachweis nach tatsächlichem Aufwand. Die Tätigkeiten sind personen- und aufgabenbezogen zu dokumentieren und monatlich einzureichen und abzurechnen.