Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung:
Einführung neues CCM-System
Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen".
Die Ausschreibung dient dazu, ein geeignetes CCM -System für die NRW.BANK zu finden. Customer Communication Management steht für eine Lösung, die Organisationen dabei unterstützt, ihre Kundenkommunikation effizient zu gestalten. Sie ermöglicht es, verschiedene Kommunikationskanäle zu nutzen und die Interaktionen mit den Kunden zu optimieren. Es soll eine Lösung gefunden werden, die die spezifischen Anforderungen der NRW.BANK an ein CCM-System erfüllt.
Das in der NRW.BANK eingesetzte CCM-System "DocFamily" (mit Versionsstand 6.5.2) muss abgelöst werden. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten damit auch eine umfassende Migration der bestehenden DocFamily-Vorlagen und -Geschäftsvorfälle in das neue CCM-System. Die Migration hat bis Ende 2026 zu erfolgen (Going-Live). Hieran schließt sich eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren an. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, soweit der Vertrag nicht jeweils sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 8 Jahre ab Beginn der Grundlaufzeit (Höchstlaufzeit).
Die Migration hat bis Ende 2026 zu erfolgen (Going-Live). Hieran schließt sich eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren an. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, soweit der Vertrag nicht jeweils sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 8 Jahre ab Beginn der Grundlaufzeit (Höchstlaufzeit).
s. Vergabeunterlagen
TVgG-NRW
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
gemäß § 56 VgV, soweit die Vergabeunterlagen keine Einschränkung enthalten
(1) Darstellung Firmenbezeichnung, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse sowie die Kontaktdaten des Hauptansprechpartners für dieses Ausschreibungsprojekt, Angabe zum KMU-Status des Unternehmens (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Bei ausländischen Bietern sind vergleichbare Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein (Nachforderung, falls älter)
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (EU-Sanktionspaket)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 f. GWB
Angabe des Gesamtjahresumsatzes sowie des Umsatzes mit vergleichbaren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der angebotenen CCM-Lösung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(1) Nachweis von mindestens drei Referenzen unter Angabe der Kontaktdaten einer Ansprechperson aus den letzten fünf Jahren über vergleichbare Leistungen. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die jeweils die folgenden Aspekte umfassen:a) im Bereich der Finanz- und / oder Versicherungsbranche, davon mindestens zwei Referenzen aus der Finanzbrancheb) Umsetzungsprojekt zur Implementierung des hier angebotenen Customer Communication Management Systems wurde begonnen und noch nicht beendet und/oder wurde erfolgreich abgeschlossen und bei den abgeschlossenen Projekten ist das hier angebotene Customer Communication Management System aktuell im produktiven Einsatz
(2) Geeigneter Nachweis des Dienstleisters über die Einhaltung der technisch und organisatorischen Maßnahmen (TOM). Dies wird durch eine geeignete Dokumentation, ein Selbstaudit oder ein entsprechendes marktübliches Zertifikat nachgewiesen.
(3) Externes Testat eines zertifizierten Auditors, dass die Anforderungen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleistet sind
s. Vergabeunterlagen (insb. TVgG-NRW)