Rahmenvereinbarung "Mietwagendienstleistungen für die NRW.BANK"
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.05.2025
19.05.2025 12:00 Uhr
19.05.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NRW.BANK AöR
DE223501401
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf & Vergabestelle
einkauf@nrwbank.de
0211 91741 1397

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34000000-7
34100000-8
34110000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung "Mietwagendienstleistungen für die NRW.BANK"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Kraftfahrzeugen durch die NRW.BANK für ihre Standorte in Düsseldorf und Münster mittels einem vom Auftragnehmer bereitgestellten, webbasierten Buchungsportal. Das Buchungsportal muss für sämtliche Standorte der NRW.BANK einheitlich sein. Darüber hinaus hat die Auftragnehmerin eine telefonische Buchungshotlinie zu stellen.

Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Für den Fall, dass die Auftragnehmerin vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die NRW.BANK vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern / Bietergemeinschaften in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf jeweils auf der Grundlage ihrer in dem Vergabeverfahren ein-gereichten Angebote anzutragen.

Die Rahmenvereinbarung tritt am 1. August 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. Juli 2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31. Juli 2029.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt. EUR 300.000 EUR netto, bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.

Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von EUR 360.000 EUR netto, bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren.

Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung un-ter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2025
31.07.2027

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31. Juli 2029.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kavalleriestraße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
(2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der NRW.BANK im Vordruck 08: Preisblatt angegebenen Schätzmengen.
(3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
(4.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Gesamt-Nettopreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamt-Nettopreis erhält die Höchstpunktzahl von 60 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Gesamt-Nettopreis wie folgt bewertet: 60 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Gesamt-Nettopreis dividiert durch den angebotenen Gesamt-Nettopreis des Bieters.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Funktionalität des Buchungsportals

(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Funktionalität des Buchungsportals ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Konzept Buchungsportal zu verwenden.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 09 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Unterlagen vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben oder bei unvollständiger Angabe zu einer Person erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung er-folgt nicht.
(3.) Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Leistungs-zusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

- Nutzerfreundlichkeit 05 % (= 05 Punkte)
- Erweiterte Buchungsfunktionen 05 % (= 05 Punkte)
- Konfigurierbarkeit 05 % (= 05 Punkte)

Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Nutzerfreundlichkeit: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Nutzerfreundlichkeit des Buchungsportals, beispielsweise im Hinblick auf eine intuitive und effiziente Bedienbarkeit und eine klare Benutzerführung.
- Erweiterte Buchungsfunktionen: Erwartet wird eine auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung zusätzlicher Buchungsfunktionen, beispielsweise die Möglichkeit zur Anlage von Favoriten, Vorlagen oder Erinnerungsfunktionen.
- Konfigurierbarkeit: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung, inwieweit das Buchungsportal über die Mindestanforderungen hinaus flexibel an individuelle Anforderungen der Auftraggeberin angepasst werden kann - z. B. durch frei definierbare Pflichtfelder oder individuell steuer-bare Rechte- und Rollenverwaltung.

(4.) Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode:

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen des-halb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fahrzeugverfügbarkeit

(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Fahrzeugverfügbarkeit ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Konzept Fahrzeugverfügbarkeit zu verwenden.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Unterlagen vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben oder bei unvollständiger Angabe zu einer Person erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung er-folgt nicht.
(3.) Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Leistungs-zusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

- Auslieferungszeiten ab Buchung 05 % (= 05 Punkte)
- Filialnetzdichte Düsseldorf / Münster 06 % (= 06 Punkte)
- Filialnetzdichte Flughäfen / bundesweit 04 % (= 04 Punkte)
- Verfügbarkeit der Fahrzeuge 05 % (= 05 Punkte)

Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Auslieferungszeiten ab Buchung: Erwartet wird eine auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Dauer, innerhalb der Fahr-zeuge ab Buchung an den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster bereitgestellt werden können.
- Filialnetzdichte Düsseldorf / Münster: Erwartet wird eine auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung, wie umfassend das Filial-netz des Bieters im direkten städtischen Umfeld der beiden Standorte der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster ausgebaut ist.
- Filialnetzdichte Flughäfen / bundesweit: Erwartet wird eine auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung, wie umfassend das Filial-netz des Bieters an überregionalen Standorten - insbesondere an Flughäfen und in größeren Städten - ausgebaut ist.
- Verfügbarkeit der Fahrzeuge: Erwartet wird eine auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung, inwieweit die vom Auftraggeber gewünschten Fahrzeugklassen tatsächlich regelmäßig und in ausreichender Anzahl verfügbar sind.

(4.) Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode:

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeit

(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 4: Nachhaltigkeit ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 11: Nachhaltigkeitskonzept zu verwenden.
(2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Unterlagen vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben oder bei unvollständiger Angabe zu einer Person erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung er-folgt nicht.
(3.) Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 5 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 5 Seiten berücksichtigt. In dem Konzept werden auftragsbezogene, konkrete, schlüssige und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der nachfolgenden Konkretisierung erwartet:

Das Konzept legt dar, in welchem Umfang der Bieter über die vertraglich geforderten Mindestanforderungen hinaus Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit in der Leistungserbringung umsetzt.

(4.) Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode:

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen des-halb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren.
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08)
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant -
f) Anlage 05: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant -
g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant -
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz
j) Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz - soweit relevant -
k) Anlage 10: Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften
l) Anlage 11: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
m) Anlage 12: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG
n) Anlage 13: Konzept Buchungsportal (Vordruck 09)
o) Anlage 14: Konzept Fahrzeugverfügbarkeit (Vordruck 10)
p) Anlage 15: Nachhaltigkeitskonzept (Vordruck 11)
o) Anlage 16: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
p) Anlage 17: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5D7KY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

2. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unter-nehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumut-bar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vor-druck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der NRW.BANK. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von je-dem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: je-des Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften
c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen
g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
k) Vordruck 08: Preisblatt
l) Handelsregisterauszug
m) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
n) Vordruck 09: Konzept Buchungsportals
o) Vordruck 10:Konzept Fahrzeugverfügbarkeit
p) Vordruck 11: Nachhaltigkeitskonzept

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschrif-ten des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
(2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
(3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
(4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektroni-scher Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2.) Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre mindestens 600.000 Euro betragen haben
(3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abge-laufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt
(4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 16.04.2022 bis zum 15.04.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
(2.) Mindestanforderungen:
Mindestens eine Referenz über die Vermietung von Kraftfahrzeugen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
(a.) Hauptleistung: Vermietung von Kraftfahrzeugen
(b.) im Umfang von mind. 50.000 EUR netto pro Jahr (Referenzumsatz)
(c.) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten im Zeitraum vom 16.04.2022 bis zum 15.04.2025.
(3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
(4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderung erfüllt ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung