Inhalt der Rahmenvereinbarung ist die vollständige Durchführung der DGUV Vorschrift 4 (DGUV V4) Prüfung, welche die Kontrolle und deren Dokumentation aller ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher in den IT.NRW Gebäuden beinhaltet.
Die DGUV V4 Prüfung betrifft öffentliche Gebäude und trifft somit auch auf den Landesbetrieb IT.NRW zu. Die Vorschrift schreibt eine regelmäßige Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher vor, welche den Vorgaben entsprechend durch qualifizierte Fachkräfte erfüllt werden muss. Die Rahmenvereinbarung ist aufgeteilt in 5 nach Standorten organisierten Losen und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Weitere Standorte in NRW ergeben sich aus der Losaufteilung
Jedes Los wird anhand des addierten, losspezifischen Gesamtpreises bewertet.
Der Auftraggeber kann die Bieter auffordern unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondereEigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die dieWirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,ist ausgeschlossen.
Vorlage des Auszugs aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.Bei Unternehmen ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Auszug aus einem entsprechenden staatlichen Register.
Der Anbieter muss seit mindestens drei Jahren kontinuierlich die geforderten Leistungen im Bereich der DGUV V4 Prüfung anbieten.
Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, deren Einsätze innerhalb der letzten drei Jahre abschließend durchgeführt wurden. Der Auftragnehmer soll in den jeweils referenzierten Projekten die vollständige Durchführung der DGUV V4 Prüfung angeboten haben.
Die Verarbeitung der Daten des Dienstleisters müssen mit dem von IT.NRW genutzten System "Gossen Metrawatt Secutest Safety Pro Tester" für DGUV V4 Prüfungen kompatibel sein. Die Nutzung desselben Barcodes muss gewährleistet sein.
Es gelten die Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes NRW (TVgG NRW).