Erweiterte Objektplanung IPA Neubau Zentrallabor
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.04.2025
09.05.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Düsseldorf
DE119432190
Moorenstr. 5
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Submissionsstelle
submission@med.uni-duesseldorf.de
+49 2118119301

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
DE 812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
DE 812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71220000-6
71240000-2
71327000-6
71328000-3
71321000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) plant im Rahmen der Masterplanung des UKD eine Zentralisierung der krankenversorgenden Labordiagnostik in einem Neubau "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)".

Insgesamt sollen folgende Bereiche in einem Neubau als Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie zusammengeführt werden:

- Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik (ZKCL)
- Institut für Transplantationsdiagnostik und Zelltherapeutika (ITZ)
- Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene (IM-MKH)
- Stabsstelle Krankenhaushygiene mit LUHA
- Institut für Virologie.

Im Gebäude sollen neben den krankenversorgenden Laboren auch die Bereiche der Forschung und Lehre für alle Institute einbezogen werden. Es wird auf Grund von Funktionsabläufen und Akkreditierungen außer im BSL3-Labor grundsätzlich eine Trennung zwischen Krankenversorgungslaboren und Forschungslaboren geplant.

Von der Zentralisierung der Labormedizin in einem neuen Laborneubau werden Synergieeffekte durch baulich-funktionelle Rahmenbedingungen für effiziente Prozesse, durch die Schaffung von gemeinsamen Bereichen zur Vermeidung von Doppelvorhaltungen, durch Abbau von Engpässen und Beseitigung von Unwirtschaftlichkeiten erwartet. Damit können alle Ressourcen technisch, räumlich und personell effizienter eingesetzt werden.

Unter anderem umfasst der Neubau ein BSL3-Labor und einen GMP-Bereich Reinheitsklasse D. Die Baufeldfreimachung, d.h. Umverlegung von Infrastruktur wie Energiekanal, AWT-Kanal, Wasser-, Abwasser-, ELT-Medien sind Teil des Haupt-projektes, ebenfalls deren Anschlüsse an das Zentrallabor. Es ist zudem die bauliche Ertüchtigung der in der Nähe befindlichen Strahlentherapie erforderlich. Ebenso ist der Ausbau des vorhandenen Rohrpostsystems in Bestandsgebäuden des Campus und der Anschluss an das Zentrallabor Teil der Leistung.

Ein Teilprojekt der Gesamtmaßnahme bildet der Ausbau des Untergeschosses des Medizinischen Forschungszentrums I (Nachbargebäude, MFZ I) zum Kryolager.
Damit wird eine zentrale Lagerungsstätte (Langzeitlager) geschaffen, die den be-stehenden und zukünftigen Bedarf an Kühllagerung im Bereich Zelltherapeutika, Stammzellpräparate und Tissue-Banking (Gewebebank) abdeckt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert auch ausgeschrieben.

Die Brandschutzsanierung des vorhandenen AWT-Kanals gilt als zwingende Anforderung, um den Neubau zu genehmigen. Auch wenn diese beiden Teilprojekte im Zusammenhang mit dem Neubau stehen, sind diese nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert ausgeschrieben.

Die Leistungen im Rahmen dieser Ausschreibung umfassen u.a.:
- Objektplanung
- Laborplanung
- Tragwerksplanung

Informationen zum IPA-Verfahren entnehmen sie weiter unten und in den beigefügten Unterlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Universitätsklinikum Düsseldorf AöR beabsichtigt, das Zentrallabor im Wege eines Allianz-bzw. Mehrparteienvertrages ("Integrierte Projektabwicklung", "IPA") zu errichten. Das IPA-Verfahren sieht das frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten durch den Abschluss eines Mehrparteienvertrags vor. Zu Beginn des Bauvorhabens einigen sich darin alle Allianzpartner - vom Bauherrn bis zu den Planern und Baufirmen - auf die Regeln ihrer Kollaboration. Genau dies ist die Besonderheit des Verfahrens: Die Etablierung gemeinsamer Werte und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe legt die Grundlage für die Definition des Leistungsumfangs der einzelnen Gewerke.
Gemeinschaftliches Handeln bedeutet im IPA-Verfahren auch das Teilen von Risiken und Gewinn. Dieses steht im starken Kontrast zur konventionellen Abwicklung von Bauprojekten, in denen Planer und Ausführende jeweils einzelne Verträge mit dem Bauherrn schließen und Mängel nicht selten in ein Spiel der Schuldzuweisung ausarten. Solch einer konfliktgeleiteten Projektkultur stellt sich IPA entgegen. Der Allianzvertrag sichert allen Beteiligten nicht nur Gleichberechtigung in Planung und Durchführung zu, sondern verpflichtet sie ebenso zur gemeinsamen Übernahme von Risiken. Dadurch ist es in aller Interesse, die vereinbarten Zielkosten einzuhalten und bei auftretenden Problemen gemeinschaftlich Lösungen zu fin-den.

Mit dieser neuartigen Art der Planung begegnet der Bundesbau den wachsenden Herausforderungen der Baubranche. Das IPA-Verfahren soll Kommunikationswege verkürzen, Missverständnisse reduzieren und eine schnellere Umsetzung ermöglichen als herkömmliche Abwicklungsmethoden. Zudem steigert die frühe Auswahl der Projektpartner die Kompetenz der Allianz und sichert ihre Handlungsfähigkeit: Da sich die Beteiligten zu einem Zeitpunkt vertraglich binden, in denen das Bau-vorhaben nur als grobe Vorplanung existiert, steht bei der Entscheidung statt des günstigsten Angebots viel mehr ihre fachliche Eignung und IPA-Tauglichkeit im Vordergrund. Bisher kam das innovative Verfahren in Deutschland noch selten zur Anwendung, aufgrund positiver Beispiele aus dem Ausland jedoch werden auch hier immer mehr solcher Projekte auf den Weg gebracht.

Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Unterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Moorenstr. 5
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Wertung von Angeboten aufgrund der beigefügten Zuschlagsmatrix: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Sofern mehr als 3 wertungsfähige Erstangebote eingehen, wird der Auftraggeber eine Zwischenwertung der Erstangebote anhand der hierfür definierten Zuschlagskriterien vornehmen, sodass nicht mehr als 3 Bieter zur Verhandlungsphase eingeladen werden. Diese Kriterien sind: Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (20 %), Konzept zur Personalplanung Stufe 1a (10 %), Konzept zum Einsatz von BIM (10 %), Technisches Konzept (30 %), Kommerzieller Wert (30 %). Nähere Angaben in den beigefügten Unterlagen. Die Angaben zum kommerziellen Wert (u.a. Beteiligungsbeitrag, Preis) werden im Verfahren durch einen Wirtschaftsprüfer verifiziert. Nähere Angaben in den beigefügten Unterlagen.

Wird der Bieterkreis wie vorstehend beschrieben reduziert, gilt für die verbliebenen Angebote folgendes: Die eingereichten Konzepte (Kriterien 1-4) dürfen iRd. Verhandlungsphase lediglich fortgeschrieben werden; die Fortschreibungsqualität wird bewertet, ohne dass die Bewertung des Erstangebots hiervon berührt wird. Die Angaben zum Kriterium "kommerzieller Wert" dürfen nur noch zugunsten des Auftraggebers verändert werden. Die Zuschlagsentscheidung wird anhand der Gesamtpunktzahl von Erstangebot und finalem Angebot getroffen. Der Auftraggeber wird mit den verbliebenen Bietern Verhandlungen über die form- und fristgerecht eingegangenen Erstangebote führen.

Wird der Bieterkreis nicht wie vorstehend verringert, weil höchstens 3 wertungsfähige Erstangebote eingehen, gilt folgendes: Die Bewertungspunkte des Erstangebotes in den o.g. Zuschlagskriterien werden - bis auf die Bewertung im Zuschlagskriterium kommerzieller Wert - für Bewertung des letztverbindlichen Angebotes additiv herangezogen, sofern keine Abschichtung für die 1. Verhandlungsrunde erfolgt. Die Punkte werden insofern für die Bewertung des letztverbindlichen Angebotes "mitgenommen" mit Ausnahme der Punkte aus dem Zuschlagskriterium "kommerzieller Wert" für das Erstangebot. Die Punkte des kommerziellen Wertes für die Bewertung des letztverbindlichen Angebotes (BAFO) ergeben sich hingegen ausschließlich aus der Bepunktung im Zuschlagskriterium "kommerzieller Wert" des BAFO. Nähere Angaben in den beigefügten Unterlagen.

Generell gilt: Die zur Verhandlung aufgeforderten Bieter erhalten im Rahmen der Verhandlungsgespräche die Möglichkeit einer Angebotspräsentation. Zudem sind Verhandlungen über Inhalt und Umfang der Leistungen sowie über die kommerziellen Aspekte vorgesehen. Zu der Verhandlungsphase zählt auch ein Assessment-Center zur Sicherstellung bestimmter Eigenschaften des vom Bieter für die Bearbeitung des Projekts vorgesehenen Projektteams. Der Auftraggeber entscheidet im Anschluss an die Verhandlungsgespräche, ob die Vergabeunterlagen gegebenenfalls der nochmaligen Präzisierung und/oder Fortschreibung bedürfen. In diesem Fall werden sämtlichen Bietern zeitgleich die aktualisierten Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber zieht für die Wertung der letztverbindlichen Angebote folgende Zuschlagskriterien heran: Kooperationsfähigkeit (Assessment Center) (30 %), Fortschreibungsqualität Konzepte (20 %), Kommerzieller Wert (50 %). Nähere Informationen in den beigefügten Unterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig

Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen wird angestrebt.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYBBD709

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:

§ 134 Informations- und Wartepflicht

Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte

§ 135 Unwirksamkeit

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 Einleitung, Antrag

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unterlagen werden gem. VgV nachgefordert, sofern zulässig.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.

Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV bzw. Vorlageberechtigung in Deutschland (vgl. Bauvorlageberechtigung gem. § 67 (3) BauO NRW)

Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise § 88 GEG oder gleichwertig

Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Zertifizierung nach buildingSMART Deutschland, TÜV SÜD Akademie und PersCert TÜV (TÜV Rheinland) oder gleichwertig

Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis des qualifizierten Tragwerkplaners gem. § 54 (4) Bau O NRW

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen: Max. 15 Punkte.

Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den nachfolgenden Leistungsbereichen mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz auf:
Objektplanung: in Höhe von 10 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
Laborplanung: in Höhe von 2.5 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
Tragwerksplanung: in Höhe von 1 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.

Auf Nachfrage wird der Bewerber den Umsatz durch Vorlage von entsprechenden Jahresabschlüssen oder Referenzen nachweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Anzahl der Referenzen gem. Anlage 3 der Verdingungsunterlagen: Max 5 Punkte
Mindestkriterium: 6 oder mehr Referenzen, davon:
- Objektplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.1
- Laborplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.2
- Tragwerksplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.3

2. Qualität der Referenzen gem. Anlage 3 der Verdingungsunterlagen: Max 60 Punkte
Mindestanforderung Objektplanung:
- Abwicklung der Planung in mindestens einer Referenz unter Anwendung der BIM-Methode
- mindestens eine Referenz mit Bau-werkskosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) in Höhe von 75 Millionen EUR netto
- mindestens eine Referenz mit mindestens 5.000 m² NUF (1-6), wovon die Laborfläche mindestens 1500 m² betragen haben muss.

Mindestanforderung Laborplanung:
- mindestens eine Referenz mit Bauwerkskosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) in Höhe von 75 Millionen EUR netto
- mindestens eine Referenz, in der die geplante Labor- und Laborergänzungsfläche mindestens 1500 m² betragen haben muss.

Mindestanforderung Tragwerksplanung:
- mindestens eine Referenz mit Bauwerkskosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) in Höhe von 75 Millionen EUR netto
- mindestens eine Referenz, Tragwerkskonzipierung unter Berücksichtigung besonderer Gründungsanforderungen und Anforderungen aus Nachbarbebauung (d.h. mindestens Honorarzone IV).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
65,00

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

1. Anzahl Beschäftigte Objektplanung Gebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte

2. Anzahl Beschäftigte LaborplanungGebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte
3. Anzahl Beschäftigte Tragwerkplanung Gebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. b und g) VOB/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV):
Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem technischen Fachpersonal (gegliedert nach Qualifikation Dipl.-Ing. Architektur und Qualifikation Dipl.-Ingenieure, Master, B.Sc., mit mehr als 5 Berufsjahren, mit mehr als 10 Berufsjahren) in den Bereichen: Objektplanung Gebäude, Laborplanung und Tragwerksplanung.
- Mindestanforderung Objektplanung Gebäude: 50 Beschäftigte technisches Fachpersonal
- Mindestanforderung Laborplanung: 10 Beschäftigte technisches Fachpersonal
- Mindestanforderung Tragwerksplanung: 10 Beschäftigte technisches Fachpersonal

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Motivationsschreiben:
Einreichung eines Motivationsschreibens mit Aussagen mindestens zu folgenden Themen:
- Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme am Projekt
- Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen
- Erwartungshaltung an eine partnerschaftliche Projektabwicklung im ausgeschriebenen Modell (IPA)
- Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
40,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV):
Mindestanforderung:
Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden und sonstige Schäden in Höhe von jeweils mindestens 5,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV): Angabe der Höhe der Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 123 GWB)
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 124 GWB)
Eigenerklärung Russlandsanktionen
Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße unter Berücksichtigung von § 22 Absatz 2 LkSG.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung