Umsetzung des Einstiegsinstruments der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen in nordrhein-westfälischen Kommunen im Schuljahr 2025/2026
Die Anzahl der Plätze pro Los ist in der Anlage 9 und die dazugehörigen Schulen sind in der Anlage 10 aufgeführt.
Die leistungsbezogenen Kriterien berücksichtigen insbesondere die Qualität ausgewählter Aspekte der Leistungserbringung. Daher sollten die Bieter darauf Wert legen, die insbesondere unter Punkt C. der Rahmenvereinbarung dargestellten Anforderungen an die Leistung qualitativ hochwertig anzubieten. Maßgeblich für die Wertung sind - entsprechend der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 8) - Angaben über die Ausgestaltung des Einstiegsinstruments, die Qualifikation des Personals, die Eignung der Räumlichkeiten und die Entfernung zu den Durchführungsorten.
Der Gesamtpreis pro Teilnehmer/in (inklusive der Anschaffung eines Portfolioinstruments, siehe C.7. der Rahmenvereinbarung) ist im Sinne einer Kostenobergrenze auf maximal 230 Euro begrenzt. Angebote, deren Angebotspreis die Kostenobergrenze übersteigt, werden nicht berücksichtigt. Eine Anpassung des angebotenen Gesamtpreises pro Teilnehmer/in während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist ausgeschlossen.
Die fehlenden Unterlagen sind innerhalb der durch die Vergabestelle gesetzte Frist einzureichen.
Jeder Bieter muss Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren, die bezüglich der Leistungsart und dem angestrebten Leistungsumfang mit der Ausschreibung vergleichbar sind, vorweisen. Die Projekte sind tabellarisch anzugeben. Die Aufstellung muss die folgenden Mindestangaben enthalten:a) Rechnungswertb) Leistungszeitc) Name des (öffentlichen oder privaten) Auftraggebers mit Anschriftd) Kurze Darstellung der erbrachten Leistung nach Art, Wert sowie zeitlichen und personellen Umfange) Anzahl der Teilnehmer/innenDie Referenzprojekte können in Form von schriftlichen Erklärungen der jeweiligen privaten oder öffentlichen Auftraggeber oder Kopien der jeweiligen Zuwendungsbescheide / Zuschläge oder über Eigenerklärungen bzw. in anderer geeigneter Weise nachgewiesen werden.
Jeder Bieter muss über die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) verfügen. Eine Kopie der AZAV-Bescheinigung ist dem Angebot beizulegen. Sofern die Bescheinigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim Träger noch nicht vorliegt, muss sie vom Träger spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Zuschlagstermin vorgelegt werden.Des Weiteren hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die nachfolgend aufgezählten Erklärungen abzugeben:- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formular 521 EU- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG oder einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen (Anlagen 6 und 7)- Eigenerklärung zur Raumverfügbarkeit / Reservierungsbestätigung (vgl. (vgl. C.11.1.)
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzt werden (Anlage 3).