Das Bauvorhaben befindet sich auf dem Gelände des Universitätsklinikum Bonn (Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn) - linksrheinisch ca. 3,7 km südlich des Stadtzentrums von Bonn. Die weiträumige Erschließung des Bauvorhabens führt über die Autobahnen A 565, sowie über die Autobahnen A 562 über die Südbrücke B9 Richtung Bonn Innenstadt.Das Bauvorhaben liegt etwa 5 Kilometer von der Autobahnausfahrt Bonn-Poppelsdorf (A 565) und etwa 10 Kilometer von der Autobahnausfahrt B9 Richtung Bonn-Zentrum (A 562) entfernt.Die Erschließung des Universitätsklinikums erfolgt hauptsächlich von Nordwesten über die ´Robert-Koch-Straße´ bzw. ´Sigmund-Freud-Straße´. Von dort aus führt die Hauptzufahrt auf den Campus Venusberg im Bereich Parkhaus Mitte (B40/B41).Das Campusgelände des Universitätsklinikum mit 44,4 ha liegt südlich des Zentrums von Bonn im Stadtteil Venusberg auf einem Hochplateau in fast ebener Lage. Derzeit sind auf dem Campus Venusberg etwa 32 Kliniken und 26 Institute beheimatet, die insgesamt ca. 8.000 Menschen beschäftigen.Im Norden wird das Gelände des Universitätsklinikum Bonn von der ´Ernst-Abbe-´, und der ´Robert-Koch- Straße´ begrenzt. Im Nordosten und Osten fällt das Gelände als bewaldeter Hang steil zu den Stadtteilen Kessenich und Dottendorf ab und wird als Naherholungsgebiet genutzt. Auf der Westseite entlang der ´Karl-Landsteiner-Straße´ und die ´Dr.-Eva-Glees-Straße´ begrenzt die Wohnsiedlung das Campusgelände. Die ´Dr.-Eva-Glees-Straße´ folgt der Südspitze und geht entlang des Südostrandes des Plangebietes in die ´Dottendorfer Allee´ über.
Im Zentrum des Geländes wurden zwei Großprojekte Eltern-Kind-Zentrum (ELKI) und Herzzentrum (HZZ) realisiert. Das Herzzentrum befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Die Inbetriebnahme soll zeitgleich mit Fertigstellung der Außenlagen ´Zentraler Campusplatz´ (ZCP) erfolgen. Im Bereich der Außenanlagen zwischen den Herzzentrum (B25) und dem Eltern-Kind-Zentrum (B30) soll ein neuer ´Zentraler Campusplatz´ entstehen. In einem ersten Bauabschnitt werden die Außenanlagen im Anschluss an das Herzzentrum hergestellt. Der ´Zentraler Campusplatz´ wird im Westen durch die Erschließungsstraße und in Südost durch die Feuerwehrfahrt begrenzt.
Eine direkte Zufahrt des Baugebietes kann grundsätzlich gewährleistet werden - die bestehende Baustellenzufahrt zum Bauvorhaben erfolgt über die ´Sigmund-Freud-Straße´ zwischen den Gebäuden B13 und B16 mit Anschluss an die Erschließungsstraße. Von hieraus ist eine Baustellenzufahrt (Baustelleneinrichtung Herzzentrum) für das Bauvorhaben ´Zentraler Campusplatz 1.BA´ südwestlich des Herzzentrums vorhanden. Die Ausfahrt befindet sich weiter südlich innerhalb des Bauvorhabens.Die Baustelleneinrichtung des Herzzentrums wird bauseits zurückgebaut, ausgenommen der hergestellten Oberflächen und Baustraßen. Die Baustellenzufahrten (ausgenommen zwischen den Gebäuden B16 und B50) sind nach Beendigung der Baumaßnahme gereinigt durch den AN zu übergeben. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Im Rahmen eines offenen Verfahrens soll das Gewerk Landschaftsgärtnerische Arbeiten beauftragt werden.
Die Leistungsbeschreibung wurde vom Büro Kraft.Raum. (Düsseldorf) erstellt. Sie gliedert sich in die Titel:
01 VORARBEITEN02 ABBRUCHARBEITEN 03 ERD- UND BODENARBEITEN 04 ELEKTROARBEITEN 05 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN 06 BAUKONSTRUKTIONEN 07 WEGE- UND PLATZARBEITEN 08 STRAßENARBEITEN 10 AUSSTATTUNG UND SONSTIGES 13 SAAT-/RASENFLÄCHEN 14 PFLANZFLÄCHEN 15 PFLANZENLIEFERUNG 16 PFLANZARBEITEN 17 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE 19 STUNDENLOHNARBEITEN
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie der Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU) und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien