Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) beabsichtigt in diesem Verfahren den Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen, die für das UKB Beschaffungsdienstleistungen und damit assoziierte Dienstleistungen erbringen soll.
Das UKB ist derzeit Gesellschafter der EK-UNICO GmbH, einer Einkaufsgemeinschaft von dreizehn deutschen Universitätskliniken. Voraussichtlich mit Wirkung zum 31.12.2025 wird das UKB freiwillig aus der Gesellschaft austreten.Das UKB beabsichtigt mit dem ausgeschriebenen Auftrag den Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen (Auftragnehmer), die für das UKB Beschaffungsdienstleistungen und damit assoziierte Dienstleistungen in den folgenden Sortimenten erbringt:- Medizinisches und pflegerisches Verbrauchsmaterial und Implantate (Medicalprodukte)- Laborbedarf- Medizin- und Labortechnik einschließlich medizinischer Gebrauchsgegenstände (wie z.B. Infusionsständer)- Wirtschaftsbedarf, Verwaltungsbedarf, IT-Hardware und -SoftwareIm Leistungsumfang nicht enthalten sind Leistungen bzgl. des Sortiments der Apotheke.Das Nähere ergibt sich aus den bereitgestellten Vertragsunterlagen.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Mit dem 01.01.2026 beginnen die Leistungspflichten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten mit Wirkung zum 31.12.2028 ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Wird das Kündigungsrecht nicht ausgeübt, endet die Laufzeit des Vertrags grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2030 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag um zwei weitere Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird.
Der Auftragnehmer muss erheblichen Aufwand investieren, um die Leistungen wie gefordert erbringen zu können. Die Übernahme sämtlicher Leistungen wird nur schrittweise über einen längeren Zeitraum erfolgen können. Um die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Zusammenarbeit für beide Vertragsparteien sicherzustellen, wurde daher eine über vier Jahre hinausgehende Laufzeit gewählt.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Eignungskriterien, NachweiseDer Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen.2. NachunternehmerBewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.3. EignungsleiheSollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 VgV).4. BewerbergemeinschaftenFür Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werdenDer Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).6. Vorbehalt der Abschichtung von AngebotenDer Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 Satz 1 VgV vor, die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien (siehe A02) zu verringern. Dazu wird der Auftraggeber nach Eingang der Erstangebote eine erste Angebotswertung vornehmen. Auf dieser Basis wird er entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung der Angebotsanzahl für die anschließende Verhandlungsphase erfolgt. Dabei wird sichergestellt, dass ein ausreichender Wettbewerb erhalten bleibt.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung desTransparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Zwingender oder fakultativer Ausschluss gemäß §§ 123-125 GWB.
Eigenerklärung über das von dem Bewerber im Rahmen seiner Einkaufsgemeinschaft pro Kalenderjahr administrierte Einkaufsvolumen der angeschlossenen Krankenhäuser (in EUR, netto) in den Jahren 2022 bis 2024 (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Administriertes Einkaufsvolumen mindestens 1.000 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). Mindestanforderung: Es sind mindestens fünf Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:- Alle Referenzleistungen müssen die Erbringung von Beschaffungsdienstleistungen und damit assoziierte Dienstleistungen für Krankenhäuser im Rahmen einer Einkaufsgemeinschaft betreffen.- Alle Referenzleistungen müssen ein administriertes Einkaufsvolumen im Bereich medizinisches und pflegerisches Verbrauchsmaterial und Implantate (Medicalprodukte) in Höhe von mindestens 25 Mio. EUR netto pro Jahr im Durchschnitt umfassen.- Bei allen Referenzleistungen muss die Mitgliedschaft des Krankenhauses in der Einkaufsgemeinschaft mindestens in den Jahren 2022 bis 2024 durchgehend bestanden haben.- Bei mindestens drei Referenzleistungen muss das Krankenhaus ein Universitätsklinikum sein.
Eigenerklärung zur Anzahl der mit der Vorbereitung, Verhandlung und dem Abschluss von Lieferverträgen befassten, im Unternehmen beschäftigten strategischen Einkäufer (nach Köpfen) in den Jahren 2022 bis 2024 (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Mindestens fünf strategische Einkäufer im Sinne dieser Definition (nach Köpfen) im Durchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024.
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB (Teilnahmeantrag, Teil C).
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 (Teilnahmeantrag, Teil C).
Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Gemäß Rahmenvertrag (Vertragsunterlagen, B02).