Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert.
In dem ersten Bauabschnitt wird die NSHV (Niederspannungshauptverteilung) in dem 3. Untergeschoss erneuert. Vorbereitend hierzu sind Abbrucharbeiten, wie das Einschneiden eines neuen Türelementes, Abbruch von Mauerwänden, Änderungen von Doppelbodenkonstruktionen notwendig. Der voraussichtliche Beginn der Brandmeldeanlage ist für Mitte Mai 2025 vorgesehen. Die Werk und Montageplanung endet eine Woche vor Baubeginn. Start ist bei Auftragserteilung. Die Fertigstellung der noch nicht überwachten Bereiche ist voraussichtlich im September 2025 und die Gesamt-Fertigstellungstermin ist voraussichtlich im Mai 2027.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Brandmeldeanlage beauftragt werden.
01 Titel 1 Noch nicht überwachte Bereiche01.01. KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen 01.02. KG 456 Brandmeldeanlage 01.03. KG 456 Stundenlohnarbeiten 01.04. KG 456 Sonstiges 01.05. KG 456 Demontage Brandmeldeanlage 02 Titel 2 Bereits überwachte Bereiche02.01. KG 456 Brandmeldeanlage 02.02. KG 456 Stundenlohnarbeiten 02.03. KG 456 Sonstiges 03 Titel 3 Zuarbeit SIEMENS 03.01. Zuarbeit SIEMENS04 Wartung04.01 Wartung Anlage Titel 104.02 Wartung Gesamtanlage
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie der Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU) und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien