Angabe der Eignungskriterien (siehe auch Vergabeunterlagen)
Alle Nachweise, Referenzen und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in der Referenzliste Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung des Vordrucks Referenzliste erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht. Umsatz der Jahre 2019 bis 2021 mit Leistungen im Zusammenhang mit Technischer Dämmung im Bestand von Klinikgebäuden der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Die unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt.
Referenzen für die Bauausführung Bieter müssen mindestens drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen vorlegen.Für die Einreichung der Erklärungen nach den vorstehenden Ziffern "Vordruck 3 - Referenzen" zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
1. Mindestkriterium ist die Vorlage von drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen, welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
Mindestkriterium ist die Vorlage von drei Referenzen für vergleichbarer Leistungen (zBsp.Sanierungen, Dämmungsarbeiten in Klinikgebäuden), welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
2.Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber.