Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Beitritts- und Rahmenvereinbarung zum Microsoft Bundesrahmenvertrag 4.0 inkl. Miete und Lieferauftrag von Softwarelizenzen der Firma Microsoft über einen qualifizierten Handelspartner. Die detaillierten Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Leistungsbeschreibung" i.V.m. den Dokumenten "Leistungsverzeichnis", "Preisblatt" und diesem Dokument "Ablauf und Be-dingungen".
Die Technische Universität Dortmund (TU Dortmund) partizipiert seit 2012 an Rahmenverträgen für "Microsoft Campus and School Agreements". Der aktuelle Microsoft Bundesrahmenvertrag mit der Rahmenvertragsnummer 4762314 läuft zu Ende April 2025 aus. Um die nahtlose weitere Versorgung des Campus mit Microsoft Software sicher zu stellen, will die TU Dortmund dem ab dem 01.05.2025 geltenden "Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag" mit der Zusatzvereinbarung 7- 3C7LUYJVXL beitreten, der zwischen Microsoft Ireland Operations Limited (Microsoft) und dem Leibniz Rechenzentrum Garching (LRZ) geschlossen wird. Die Rahmenvertragsunterlagen können berechtigte Bieter direkt über Microsoft anfordern. Da der Zugang zu den Unterlagen für unberechtigte Dritte ausgeschlossen werden muss, liegen diese Vertragsunterlagen den Vergabeunterlagen nicht bei.Der Beitritt ist verknüpft mit der Bestellung der Lizenzen, die auf Abonnementbasis aus dem Vorgängervertrag bezogen und nun weitergeführt werden sollen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die aktuelle Anzahl der qualifizierten Nutzer*innen (Education Qualified Users = EQUs) und die Anzahl der aktiven Studierenden der TU Dortmund.Im Rahmen der Ausschreibung wird ein von Microsoft zugelassener und qualifizierter Handelspartner gesucht, der für die TU Dortmund die Beitrittsformulare beim Lizenzgeber Microsoft anfragt und auf Basis der Ausschreibung ein individuelles Angebot für die TU Dortmund erstellt.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Beitritts- und Rahmenvereinbarung zum Microsoft Bundesrahmenvertrag 4.0 inkl. Miete und Lieferauftrag von Softwarelizenzen der Firma Microsoft über einen qualifizierten Handelspartner. Der Handelspartner begleitet den Beitritt der TU Dortmund zum "Microsoft Campus and School Subscription Rahmenvertrag" durch den Abschluss eines "Beitritts für Bildungslösungen (EES 2018)" inklusive aller Zusatzvereinbarungen / Amendments für die Bereitstellung der Lizenzen in der Tenant-Umgebung der TU Dortmund. Gemäß Vertrag umfassen die Leistungen u.a. M365 A3/A5 Original Edu, inklusive Windows Desktop (Upgrade) und Student Benefits, sowie ergänzende Produkte (Additional Products) in der jeweils aktuellen und umfassenden Version. Dies gilt auch für neue, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannte Produkte und Produktversionen. Dabei erfolgt die Lizenzierung anhand von Cloudlizenzen, die im Einzelfall auch ein Downgrade auf die On-Premise-Varianten erlauben.
Sämtliche Anforderungen an die Lieferung und Leistung sind nachfolgend und in Verbindung mit den Dokumenten zum Ablauf und den Bedingungen des Verfahrens, sowie dem Leistungsverzeichnis und Preisblatt beschrieben.
Alle Angebote, die die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen erfüllen, werden ausschließlich anhand des Angebotspreises bewertet. Der günstigste Bieter erhält den Zuschlag. Zur Ermittlung des günstigsten Anbieters wird die Gesamtsumme der jährli-chen Nettojahrespreise unter Berücksichtigung der im Preisblatt ausgewiesenen Gewichtung ermittelt. Dazu wird in jeder Produktzeile die Summe der Nettojahrespreise berechnet und anschließend mit dem Faktor der Gewichtung in derselben Produktzeile multipliziert. Der Anbieter, der mit der Gewichtung den in Summe geringsten Wert er-reicht, erhält den Zuschlag.
Als Optionen sind die entsprechend als Optionskriterium benannten Kriterien in der Leistungsbeschreibung (Spalte B) aufgeführt. Die Nennung der einzelnen Optionspositionen in dieser Bekanntmachung ist ohne Mehrwert, da sich nur aus dem Zusammenhang mit den übrigen Kriterien der Leistungsbeschreibung ein für die Bieter eindeutiges Bild der Leistung ergibt.
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ . Die Vergabe- und Vertragsbedingungen gelten ausschließlich in deutscher Sprache. Das Angebot sowie sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache zu fertigen/einzureichen.Ausnahme: Die Datenblätter sind auch in englischer Sprache zulässig.Der Schriftverkehr und die Kommunikation auch nach der Auftragserteilung ist in deutscher Sprache zu führen. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.