Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
von einem Bieter haben wir folgende Frage erhalten:
"in der Ausschreibung fordern Sie einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung:
für Personenschäden: 4 Mio. Euro
für Sach- und Vermögensschäden: 2 Mio. Euro
Unser Haftpflichtschutz umfasst pauschal für Personen- und Sachschäden 5 Mio. Euro und für Vermögensschäden 1 Mio. Euro.
Aus unserer Sicht erfüllen wir damit den Nachweis zur finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV). Liegen wir damit richtig oder führt das zum Ausschluss unseres Angebotes?"
Unsere Antwort:
Wenn Sie bei der Abgabe Ihres Angebotes nicht die geforderte Mindestdeckung der Betreibshaftpflichtversicherung nachweisen können, führt dies nicht zum Ausschluss des Angebotes und führt auch zu keinerlei Nachteil bei der Bewertung Ihres Angebotes.
Sofern die Versicherungshöhe nicht vorhanden ist, muss diese nur vom Bestbieter vor Zuschlagserteilung nachgewiesen werden.
Freundliche Grüße
Andreas Loh
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