o Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zweifach maximierte Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens pauschal 3 Mio. EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens pauschal 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zu unterhalten.
Der AN verpflichtet sich, die Grunddeckung der Versicherung während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten und seine Nachunternehmer dazu zu verpflichten, selbige Versicherungen dem Grunde und der Höhe nach zu unterhalten.
Mit Angebotsabgabe reicht zunächst eine Eigenerklärung aus, dass eine solche Versicherung vorliegt bzw. vor Leistungsaufnahme abgeschlossen wird. Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung ist durch eine Kopie der Versicherungspolice oder eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Der Verlust dieses Versicherungsschutzes ist dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Er berechtigt den AG zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Vorzulegende Nachweise:
Versicherungsnachweis gemäß Vergabeunterlage; Mit dem Angebot ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung