o Referenzen: Nachweis über Referenzprojekte (Planung und Begleitung von 3 mitteltiefen (400- 1000 m) oder min. einer tiefen Bohrung > 1.000 m) aus den letzten drei Jahren, in denen der Dienstleister nicht Auftraggeber und/oder Bohrunternehmer war. Für die Darstellung der Projekte bitte eine selbst erstellte separate Anlage (inkl. Bohrprofile) verwenden.
o Hinweis:
Zu den Referenzbohrungen zählen keine in Steinbrüchen abgeteufte Bohrungen.
Es ist zu beachten, dass die jeweiligen angegebenen Referenzprojekte hinsichtlich der Art und des Umfanges zur ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein müssen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn die zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllt und alle nachfolgenden Angaben enthalten sind:
1. Name und Anschrift des AG inkl. Kontaktdaten und Ansprechperson
2. Leistungsausführungszeitraum (Start und Ende)
3. Kurzbeschreibung des Projektes mit Angaben zu Art und Umfang der Bearbeitung durch Ihr Unternehmen (inkl. Bohrprofile sowie Tiefe der Bohrung)
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird das Angebot ausgeschlossen.
o Der Bieter verpflichtet sich, ausreichend verfügbares Personal bereitzustellen, um die in Kapitel 4 beschriebenen Leistungen auch bei kurzfristigen Personalausfällen gewährleisten zu können.
o Unterauftragnehmer: Eigenerklärung des Bieters zum Nachunternehmereinsatz, d. h. welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen (falls zutreffend).