VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns hat eine weitere Bieterfrage erreicht, die wir an dieser Stelle beantworten möchten.
Frage: In der Leistungsbeschreibung Seite 12 Punkt 2.13 wird im Hinblick auf bestehende Bedarfe erwähnt, dass auch die Anzahl der Geräte alle 12 Monate überprüft werden kann.
Ist eine Reduzierung der Geräte in den ersten 3 Jahren zwingend erforderlich?
Antwort: Nein, eine Reduzierung der Geräte in den ersten 3 Jahren ist nicht zwingend erforderlich. Während der ersten 3 Jahre der Vertragslaufzeit verzichtet die BUW auf eine Reduzierung der Geräte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EU-Vergabestelle der BUW
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns haben weitere Bieterfragen erreicht, die wir an dieser Stelle beantworten möchten.
1. Frage: Müssen die Preise im Preisblatt alle Brutto, also inkl. MwSt., angegeben werden?
In der damaligen Ausschreibung (2019) wurden die Preise für das Kopiercenter Brutto und für die Service Drucke "Hausdruckerei" netto angegeben. Dieses ist aktuell aus dem Preisblatt nicht ersichtlich.
Antwort: Die Preise sind als Nettopreise anzugeben.
2. Frage: Am Campus Haspel war in der Vergangenheit immer auch ein Münzer zur Bezahlung gefordert. Ist das nun gewollt nicht mehr so?
In der Stellplatzliste sind lediglich 2 Münzer, im Kopierzentrum und in BZ 07, gefordert.
Antwort: Die Stellplatzliste ist korrekt, es wird kein Münzer mehr am Haspel gewünscht. Es werden nur noch zwei Münzer, wie angegeben, gewünscht.
3. Frage: Im Formular "Anlage_V1_Ausschluss_und_Wertungskriterien_EU25419" steht noch in der Zeile 14 "Es sind grundsätzlich Neugeräte anzubieten". Dieses wurde in der Leistungsbeschreibung bereits geändert und angepasst.
Antwort: Die Anlage V1 - Ausschluss- und Wertungskriterien wurde entsprechend angepasst und zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Frage: Im Dokument "325 EU 04-2021 - Zusammenstellung Angebotsunterlagen" steht hinter jedem vorzulegendem Angebotsformular /-punkt der Hinweis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Bezieht sich dieser Hinweis auf die Abgabe der Dokumente mit Unterzeichnung dieser, oder was ist speziell mit dem Begriff Eigenerklärung gemeint?
Antwort: Um ihre Eignung für einen ausgeschriebenen Auftrag zu belegen, müssen Bewerber bzw. Bieter mit ihrem Teilnahmeantrag / ihrem Angebot die vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise vorlegen. Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sollen Auftraggeber in der Regel Eigenerklärungen fordern. Unternehmen können dafür formlose Eigenerklärungen oder die vom Auftraggeber geforderten Formulare verwenden. Die BUW stellt im vorliegenden Verfahren für einen Großteil der abgefragten Anforderungen entsprechende Formulare zur Verfügung. Lediglich für die TOM, die Leistungsmerkblätter, die Sicherheitsdatenblätter, sowie ggf. die Gerätebeschreibungen werden von Seiten der BUW keine Vorlagen/Formulare zur Verfügung gestellt. Wo konkrete Nachweise gefordert werden, sind diese oder gleichwertige Nachweise einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EU-Vergabestelle der BUW
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Sehr geehrte Damen und Herren,
uns haben einige Bieterfragen erreicht, die wir an dieser Stelle beantworten möchten.
1. Frage: Besteht bezüglich der Laufzeit 01.06.2025 - 31.05.2030 die Möglichkeit diese Laufzeit
auf 3 plus 2 Jahre Verlängerungsoption aufzuteilen?
Hintergrund ist folgender: Sollten aufgrund geänderter Prüfungsregularien keine oder weniger gedruckte Bachelor- oder Masterarbeiten notwendig sein, würde das Druckvolumen im Kopiercenter drastisch einbrechen. Dieses Risiko ist für uns aktuell schwer kalkulierbar und könnte durch eine solche Regelung reduziert werden.
Eine weitere Alternative für diese Problematik:
Gemäß Leistungsbeschreibung Seite 12 Absatz 2.13 könnte alle 12 Monate eine Abweichung in Höhe von 15 % vorgenommen werden, die den oben genannten Sachverhalt jedoch nicht auffangen würde. Besteht die Möglichkeit diese 15 % nach oben zu korrigieren?
Antwort: Die Vertragslaufzeit wurde entsprechend geändert. Sie beträgt nun 3 Jahre (01.06.2025 - 31.05.2028). Die Vertragslaufzeit kann vom Auftraggeber zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Für die Vertragsverlängerung gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen unverändert. Die Vertragslaufzeit endet damit spätestens am 31.05.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend angepasst.
2. Frage: Besteht generell die Möglichkeit auch in der Fläche und nicht nur im Kopiercenter, siehe Beschreibung der Beschaffenheit der Geräte, neuwertige Gebrauchtgeräte anzubieten.
Antwort: Ja, die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend angepasst.
3. Frage: Seite13 Absatz f:
Ein Umzug der Geräte, wenn notwendig, kann mit Aufwand durchgeführt werden.
Dieser Aufwand ist jedoch nicht kalkulierbar. Wie können hierfür die Kosten bei Bedarf geltend gemacht werden?
Eventuell muss der Hersteller beauftragt werden, da es Leasinggeräte sind.
Antwort: Die für die Umzüge entstehenden Kosten können vom Auftragnehmer gesondert geltend gemacht werden, sofern die Umzüge bzw. die Umzugsnotwendigkeit von der BUW verursacht wurden. Die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend angepasst.
4. Frage: Leistungsbeschreibung Seite 15 Druck- Kopierdienstleistungen Verwaltung: Wie ist die Angabe zum Maximalabnahmevolumen zu verstehen?
Sollte das Volumen höher werden, muss doch jeder Auftrag möglich sein und nicht ein Volumen die Tätigkeit beschränken.
Antwort: Alle Kopien bzw. Drucke, die die Maximalvolumina überschreiten, sollen gesondert vergütet werden, sofern die Überschreitung durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend angepasst und zum Download bereitgestellt. Alle Änderungen in der Leistungsbeschreibung sind im Dokument Leistungsbeschreibung_1._Anpassung_EU25419 gelb markiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EU Vergabestelle der BUW
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