Große Teile der vorhandenen Medienausstattung (audiovisuelle Kommunikationstechnik) in den Lehrveranstaltungsräumen und Hörsälen der Bergischen Universität Wuppertal sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand und müssen dringend erneuert bzw. modernisiert werden. Die Modernisierung der audiovisuellen Kommunikationstechnik ist für rund 200 Räume bestehend aus Audimax, Hörsälen, Seminarräumen, Besprechungsräumen sowie Sonderräumen geplant. Dabei ist nach drei Kategorien zu unterscheiden:
- Umbau und Aktualisierung der audiovisuellen Kommunikationstechnik in Besprechungsräumen, Seminarräumen, Hörsälen und Sonderräumen
- Aufrüstung von Räumen ohne vorhandene audiovisuelle Kommunikationstechnik zu funktionalen Besprechungsräumen, Seminarräumen, Hörsälen oder Sonderräume
- Medientechnische Ertüchtigung oder Modernisierung von Sonderräumen mit spezifischen Anforderungen, definiert durch die BUW
Im Detail müssen im Rahmen der zuvor genannten drei Kategorien die nachfolgenden Leistungen erbracht werden:
- Austausch einzelner Komponenten in bestehenden Lehrveranstaltungsräumen
- Isolierte Beschaffung von AV-Komponenten
- Installation und Inbetriebnahme von einfachen bis komplexen medientechnischen Systemen in Bestandsräumen und in Neubauprojekten
- Installation und Erweiterung der Verkabelungsinfrastruktur für die Komponenten der audiovisuellen Kommunikationstechnik
- Installation und Erweiterung der Spannungsversorgung für die Komponenten der audiovisuellen Kommunikationstechnik
- Installation von raumakustischen Maßnahmen gemäß Definition der BUW
- Schulungen für Mitarbeiter und Lehrende zur Nutzung der neuen Technologien
- Erstellung von Dokumentationen und Bedienungsanleitungen
- Implementierung eines zentralen Management- Monitoring- und Support-Systems für die audiovisuelle Kommunikationstechnik
Diese umfassende Modernisierung zielt darauf ab, die technische Infrastruktur der BUW zukunftsorientiert zu gestalten und die Qualität der Lehre und Forschung weiter zu verbessern.
Es ist geplant die Leistung im Zuge eines Rahmenvertrages zu beschaffen. Der Rahmenvertrag soll mit einer Erstlaufzeit von 22 Monaten, sowie insgesamt zwei (2) Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten abgeschlossen werden. Daraus ergibt sich eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von 46 Monaten.
Die BUW soll Leistungen jederzeit auf Basis des bestehenden Rahmenvertrags abrufen und beauftragen können. Der Leistungsabruf soll in den oben beschriebenen Konstellationen erfolgen können, deren Umfang individuell definiert und in Form von Kurz-Leistungsverzeichnissen und Ausführungsplanungen beschrieben wird.