Die hier geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Vorlage von mindestens drei Referenzen des Unternehmens über in den letzten drei Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Bezug auf den hier ausgeschriebenen Bereich (Theater- und/oder Festivalbereich) mit kurzer textlicher Beschreibung des Auftrags, Angabe des Auftragswerts, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers. Hierfür ist das Formular VI "Referenzen des Unternehmens" zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zum Personal, aus der hervorgeht,
a) wie groß der Personalpool ist, auf den der Bieter zurückgreifen kann,
b) wer der vorgesehene Ansprechpartner des Auftraggebers wird
sowie darüber, dass:
c) der Bieter über ausreichend Personal verfügt, das Theater- und/oder Festivalerfahrung, z.B. beim Auf- und Abbau von Bühnenbildern, Verständnis für Proben- und Aufführungs-situationen, Umgang mit technischen und künstlerischen Mitarbeitern etc. vorweisen kann.
d) das für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal teamfähig ist.
e) sichergestellt wird, dass bei den einzelnen Aufträgen jeweils eine verantwortliche Crewleitung vor Ort sein wird, die für die Kommunikation mit dem Auftraggeber vor Ort, für die Leistungserbringung und deren Kontrolle, für die Einweisung seiner Mitarbeiter, und für die Kommunikation mit dem Auftragnehmer, sollte es zu Verspätungen, Ausfällen, Mängeln oder sonstigen Beschwerden kommen verantwortlich ist.
f) sichergestellt wird, dass die jeweilige Crewleitung über sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse verfügt.
g) das weitere für den Einsatz vorgesehene Personal über Grundkenntnisse der deutschen und/oder der englischen Sprache verfügt, die eine störungsfreie Leistungserbringung vor Ort ermöglichen.
h) für die einzelnen Aufträge je nach konkretem Auftragsgegenstand nur solches Personal eingesetzt wird, das körperlich dazu in der Lage ist, die jeweiligen Arbeiten zu erbringen.
i) das für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal wenigstens die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Std. vor seinem Einsatz einhalten wird.
j) das für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe etc.) mitbringen und vor Ort nutzen wird
k) das für die einzelnen Aufträge nur pünktliches und zuverlässiges Personal eingesetzt wird.
Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Personal" zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
Zu 2 a) Es muss ein aktuell bestehender Personalpool von mindestens 100 Personen nachgewiesen werden