Abschluss eines Rahmenvertrages für die technische Durchführung von Präsenz-,sowie digitalen/hybriden Veranstaltungen der Staatskanzlei NRW
technische Durchführung von ausgesuchten Präsenz-, digitalen und hybriden Veranstaltungen
Das Vertragsverhältnis beginnt am 19.6.2025 und endet nach zwei Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Leistungsort sind die Veranstaltungsräume des Auftraggebers, die in der Staatskanzlei Düsseldorf, aber auch an anderen Orten in NRW liegen können.
Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform (über den Vergabemarktplatz hochgeladen) eingereicht werden.
Leistungsbezogene Angebotsbestandteile dürfen nicht nachgefordert werden.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
siehe Leistungsbeschreibung
Keine