Wartungsarbeiten am 31.03. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Verpflegungsdienstleistung für die Containersiedlung Krefeld-Forstwald
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.04.2025
15.04.2025 08:00 Uhr
15.04.2025 08:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bezirksregierung Düsseldorf
05111-03004-59
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
zentrale.vergabestelle@brd.nrw.de
+49 2114754137

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
c/o Bezirksregierung Köln
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhl@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

55520000-1
55500000-5
55523000-2
98341100-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Verpflegungsdienstleistungen in der Containersiedlung Krefeld-Forstwald des Landes NRW, in der Flüchtlinge untergebracht werden. Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Containersiedlung ist eine Einrichtung des Landes NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung). Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Die Letztentscheidungskompetenz für alle in der Aufnahmeeinrichtung aufkommenden Kompetenzstreitigkeiten liegt im Zweifel bei den Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern des Landes. Die Verpflegung stellt einen wesentlichen Baustein für den sozialen Frieden in einer Einrichtung dar. Um eine rechtzeitige, ausreichende sowie eine qualitativ angemessene Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständiger wechselseitiger Austausch zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört nicht die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
25.06.2025
31.05.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stockweg 10
47804
Krefeld
Deutschland
DEA14

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYRYT5LGG0Q6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4.)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4.Bei den Angaben zur Regelbelegung, Vertragsbeginn und Vertragsende handelt es sich um voraussichtliche Werte, die im Laufe des Verfahrens noch geändert werden können. 5. Im Rahmen der Angebotsphase wird ein verpflichtender Ortstermin am 02.04.2025 durchgeführt. Hierfür melden Sie sich bitte bis zum 31.03.2025, 12:00 Uhr über das Tool der Bieterkommunikation des Vergabemarktplatzes NRW an. Die Teilnahme an dem Ortstermin ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Bei Nichtteilnahme am Ortstermin kann das Angebot nicht berücksichtigt werden

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden Angebote ausgeschlossen, die - auch nach Ablauf einer ggf. gesetzten Nachfrist - unvollständig sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters / der Bietergemeinschaft auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen besteht nicht. Jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft ist daher im eigenen Interesse gehalten, frist- und formgerecht seine Unterlagen einzureichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Nachweise vorzulegen:

Eigenerklärung zum jährlichen eigenen Gesamtumsatz, aufgeteilt jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (ein entsprechender Vordruck ist auf der Vergabeplattform verfügbar)

Mindestanforderungen:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft insgesamt muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) jährlich einen Nettojahresgesamtumsatz von 4 Mio. EUR erzielt haben.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Auflagen zur persönlichen Lage

Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Nachweise vorzulegen:

(1) Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
(2) Eigenerklärung Sanktionspaket 5_EU (Formular 523 EU)
(3) Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:

Mindestens zwei Referenzen (Vordruck auf der Vergabeplattform verfügbar) aus den letzten drei Jahren (seit Februar 2022) über die Erbringung von Dienstleistungen zur Verpflegung in Einrichtungen mit einer Kapazität von mindestens 400 Plätzen. Die Kapazitätsgröße der Referenzeinrichtungen wird als vergleichbar in Bezug auf die Kapazitätsgröße der Einrichtung in Krefeld Forstwald angesehen. Die Referenzen sollen insbesondere nachfolgende Angaben aufweisen.

(1) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz
(2) Angabe des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
(3) Zeitraum der Leistungserbringung (Grundlaufzeit, ggf. Verlängerungen), Auftragswert
(4) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
- Art der Einrichtung
- erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Anzahl der in der Einrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft

Mindestanforderung:
Alle Bieter müssen mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen einreichen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die geforderte Leistung seit / für mindestens 12 Monaten organisiert(e) und erbringt / erbrachte. Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von 400 Personen werden als vergleichbar zu der hier ausgeschriebenen Einrichtung angesehen. Der Auftragswert muss für jede Referenz mindestens 1,5 Mio Euro brutto betragen.

Die erbrachten Leistungen müssen in Form von Warmspeisenversorgung (Mittagessen oder warmes Abendessen) erbracht worden sein.

Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten zwei Referenzprojekte verfügen.

Es ist nicht möglich, die Kapazitäten mehrerer kleinerer Referenzobjekte zu addieren, um die geforderte Belegungszahl von 400 Personen nachzuweisen. Die geforderte Belegungszahl ist jeweils nachzuweisen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s. Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung