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License Agreement für Hochschulen in NRW für Produkte der Omnissa LLC
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.11.2024
05.12.2024 15:36 Ortszeit
05.12.2024 15:36 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
05111-06004-80
Geb. 16.11. Raum 03.26, Universitätsstr. 1
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Zentraler Einkauf - Geb. 16.11
einkauf@hhu.de
+49 2118115910

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

Adresse

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
DE122119125
Regina-Pacis-Weg 3
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
WeberG@verwaltung.uni-bonn.de
+49 22873-0

Adresse

Ruhr-Universität Bochum
DE127056261
Universitätsstraße 150
44801
Bochum
Deutschland
DEA51
johannes.rosin@rub.de
+49 23432-201

Adresse

Universität Duisburg-Essen
DE811272995
Forsthausweg 2
47057
Duisburg
Deutschland
DEA13
stephan.vogel@uni-due.de
+49 2033790

Adresse

Fachhochschule Münster
DE154136385
Hüfferstraße 27
48149
Münster
Deutschland
DEA33
matthaei@fh-muenster.de
+49 0251830

Adresse

Universität Paderborn
DE811209907
Warburger Str. 100
33098
Paderborn
Deutschland
DEA47
tina.batzer@zv.uni-paderborn.de
+49 5251 60-0

Adresse

Bergische Universität Wuppertal
DE811300283
Gaußstraße 20
42119
Wuppertal
Deutschland
DEA1A
miehm@uni-wuppertal.de
+49 202439-0
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
05111-06004-80
Geb. 16.11. Raum 03.26, Universitätsstr. 1
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Zentraler Einkauf - Geb. 16.11
einkauf@hhu.de
+49 2118115910
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05111-06004-80
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05111-06004-80
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05111-06004-80
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211472889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Academic VMware Horizon 8 Enterprise Term Edition + 5 Jahre Support

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Alle Hochschulen des Konsortiums aus Hochschulen in NRW betreiben bereits umfangreiche Client-Virtualisierungsumgebungen auf Basis von Produkten der Omnissa LLC.
Dieser Bestand soll weiterhin lizensiert werden und die Umgebungen ggf. weiter ausgebaut werden, wofür bei teilnehmenden Universitäten und Hochschulen ein Erwerb von Software-Lizenzen der Omnissa erforderlich ist. Produkte andere Hersteller kommen nicht in Betracht (bestehende Virtualisierungsplattformen).
Des Weiteren besteht ein Bedarf von Support- und Wartung für die Produkte der Omnissa. Dies umfasst die Bereitstellung Version-Updates und Patches für die lizenzierten Software-Produkte sowie Unterstützungsleistungen und Trouble-Shooting beim Betrieb der Produkte.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Start-Ups

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYQY1WJQS3BS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Keine

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

32
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

esetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- 521 EU 10-2018 - Eigenerklärung Ausschlussgruende.pdf

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Einzureichende Unterlagen:
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auszug aus dem Handelsregister und / oder Gewerbeanmeldung

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erbringung der Leistungen unter Einhaltung der Vorgaben des TVgG NRW, wobei die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW Vertragsbestandteil werden;
o Erbringung der Leistungen unter Einhaltung der Vertragsbedingungen des Landes NRW, wobei die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB) mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B) zum Vertragsbestandteil werden

Einzureichende Unterlagen:
- Zahlung von Steuern (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung mittels Eigenerklärung zur Eignung

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung