VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Frage:
> Bezieht sich die beizubringende Bürgschaft ausschließlich auf den Lizenzanteil Support- und Wartungskosten?
Antwort:
Die von uns hier gewählte Formulierung ist in der Tat etwas unglücklich. Bei
Ausschreibungsgegenstand handelt es sich hier ja um Term-Licenses (also zeitlich befristete Mietlizenzen). Im Gegensatz zu Perpetual-License (unbefristete Lizenzen) mit separater, stetig zu erneuernder Software-Wartung, ist hier schon seites des Herstellers keine saubere Trennung der Lizenzgesamtkosten in einzelne "Lizenzanteile" gegeben.
Aus diesem Grund bezieht sich die beizubringende Bürgschaft auf die Lizenzgesamtkosten.
Die Antwort auf die Frage ist also "nein".
Frage:
> Wenn ja, können wir dann davon ausgehen, dass der Lizenzanteil zur Nutzung (Annahme 70%) und Support- und Wartungskosten (Annahme 30%) beträgt?
Antwort:
Aus dem betreits oben genannten Grund, lautet die Antwort auch hier "nein".
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Nachricht:
Frage:
In Ihren Ausschreibungsunterlagen geben Sie an, dass jede, die in den Unterlagen gelistete akademische Institution eine separate Rechnung benötigt und außerdem die Bürgschaft jedes Jahr um einen verminderten Betrag erneuert werden muss. Gehen wir daher richtig in der Annahme, dass Sie eine Bankbürgschaft pro Jahr pro Rechnung und daher pro Institution fordern? Unserer Schlussfolgerung nach würde das bedeuten, das insgesamt 35 Bankbürgschaften über den Vertragszeitraum von 5 Jahren zu erbringen sind.
Antwort:
Unseres Kenntnisstandes nach bietet der Hersteller Omnissa für überjährige Lizenzen weder Vertriebspartnern noch Resellern ein jährliches Zahlungsmodell an.
Die Kosten für die ausgeschriebenen 5-Jahre-Mietlizenzen (und nur solche werden von uns akzeptiert) fallen daher vollständig zu Beginn der 5-jährigen Laufzeit an. Dies ist auch der eigentliche Grund für die Notwendigkeit einer Bankbürgschaft.
Da alle abzusichernden Eventualitäten in jedem Fall alle 7 Konsorten gleichermaßen treffen würden, genügt eine einzige Bürgschaft über die Gesamtauftragssumme über 5 Jahre, wobei sich der Deckungsbetrag jährlich um ein 1/5 der Gesamtauftragssumme reduziert.
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Nachricht:
Frage:
Stimmen Sie daher zu, auf die Erforderlichkeit einer Bürgschaft zu verzichten?"
Antwort:
Nein, die Bürgschaft ist erforderlich.
Ergänzender Hinweis:
Es handelt sich nicht um eine Wartungsverlängerung, sondern um den Kauf von Mietlizenzen
über 5 Jahre, wobei die Gesamtsumme vorab fällig wird.
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