a) Unternehmensreferenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz zu jedem folgenden Eignungskriterium vorzulegen:
1. Erfahrungen in der Kommunikation der Umweltwirtschaft bei einer öffentlichen Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene,
2. Erfahrungen bei der Weiterentwicklung und redaktionellen Betreuung von Internetportalen für eine öffentliche Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene,
3. Erfahrungen bei der Weiterentwicklung von Kommunikationskonzepten für eine öffentliche Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene,
4. Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Verfassen von Pressemitteilungen, redaktionellen Beiträgen und Social-Media-Beiträgen für eine öffentliche Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene,
5. Erfahrungen in der Erstellung von Publikationen zu Umweltthemen bei einer öffentlichen Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene,
6. Erfahrungen bei der Bedienung des Content-Management-Systems Typo3.
Nachweise darüber sind im Formular "Referenzliste Unternehmen" anzugeben.
Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren vollständig - Beginn und Ende - erbracht wurden (gemäß dem Formular "Referenzliste Unternehmen"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. - ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in dem Formular "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum (01.01.2022-31.12.2024) darzustellen.
Hinweis:
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die ab dem 01.01.2019 begonnen haben.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben; vgl. dazu "Information DSGVO" (Formular 312a/322a EU).
b) Überprüfung der Referenzen/Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten.
Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bewerber vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bewerber insoweit unaufgefordert nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.