Definition des landesweiten Radvorrangnetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bewerberfrage 1 und deren Beantwortung Datum: 11.04.2025 - 08:33 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist Bewerberfrage 1 eingegangen, die im Folgenden beantwortet wird:

Bewerberfrage 1:
"in den Ausschreibungsdokumenten unter Pos. 5 (Seite 11) erwähnen Sie, dass die bestehende Breite für Teile (40 %) des Radvorrangnetzes zu ermitteln ist.
Das entspricht unserem Verständnis nach einer Strecke von etwa 3.500 km. Vor dem Hintergrund des Umfangs dieser Position bleiben für uns die folgenden Fragen offen:

1. Mit welcher Genauigkeit soll diese Breite bestimmt werden? Reicht ein Kategorisieren z.B. <0,5m, 0,5m-1m, 1m-1,5m, ... ?
2. Welche Methodik ist hier vom AG gewünscht? Denkbar wäre beispielsweise die händische Messung vor Ort oder die Auswertung von Orthofotos?
3. Wie nah beieinander müssen die einzelnen Messpunkte liegen? Reicht beispielsweise eine Messung pro Kilometer? Vereinfacht wären dann also rund 3.500 Messungen durchzuführen."

Beantwortung von Bewerberfrage 1:
"Wie in der Leistungsbeschreibung unter Position 5 erläutert, soll der Maßnahmenkatalog lediglich eine grobe Darstellung des Handlungsbedarfs in den Kategorien Neubau, Ausbau und keine Maßnahme erforderlich ermöglichen. Eine darüberhinausgehende, planerische Aufbereitung mit detaillierteren Aussagen beispielsweise zum Maß des Ausbaubedarfs ist nicht erforderlich. Die Genauigkeit in Bezug auf die zu erfassende Breite der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur sowie in Bezug auf die Anzahl der Messpunkte ergibt sich aus dieser Anforderung. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet:

1. Eine Kategorisierung in 0,50 m-Schritten ist ausreichend.
2. Eine Auswertung anhand von Orthofotos ist ausreichend.
3. Die Anzahl der Messpunkte ergibt sich aus dem jeweiligen Bestand der Radverkehrsinfrastruktur. Entscheidend ist schlussendlich, dass alle Verbindungen in Streckenabschnitte unterteilt werden können, die den drei o.g. Kategorien Neubau, Ausbau und keine Maßnahme erforderlich zugeordnet werden können."

Es ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die anonymisierten Fragen und Antworten verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen werden und bei der Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes zu beachten sind.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nicole Kleine
-Vergabestelle MUNV-

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