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Rahmenvereinbarung zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung Bieterfragen 1-3 Datum: 11.11.2024 - 09:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Ausschreibung sind Bieterfragen eingegangen die wie folgt beantwortet werden:

Frage 1:
In den Vergabeunterlagen konnten wir kein festes Budget bzw. keinen Budgetrahmen finden. Können Sie darüber eine Auskunft geben?

Antwort:
Von der Nennung eines Budgetrahmes wird abgesehen. Die jeweils geschätzte Anzahl an Veranstaltungen sowie die jeweilige Höchstmenge der Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Frage 2 - Los 2:
Im Bewerbermemorandum wird auf Seite 7 auf die einzureichenden Referenzen hingewiesen:
"Erfahrungen mit der Organisation, Durchführung und Dokumentation von öffentlichen Veranstaltungen mit mind. 150 Teilnehmenden... "
Können Sie das Wort "öffentlich" näher beschreiben, denn laut Leistungsbeschreibung handelt es sich ja eher um Veranstaltungen, bei denen bestimmte Personenkreise eingeladen werden und nicht für die breite Masse zugänglich sind.
Bedeutet es, dass drei Referenzen angegeben werden können, die für die Öffentlichkeit zugänglich waren?

Antwort:
Bei den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten bzw. näher beschriebenen Veranstaltungen handelt es sich um Beispiele. Bei sehr vielen Veranstaltungen gibt es zwar bestimmte Zielgruppen, wobei der Zugang zur Veranstaltung nicht nur für eine evtl. eingeladene Gruppe offen ist, sondern öffentlich möglich für Interessierte ist. Referenzen können aber auch für Veranstaltungen vorgelegt werden, bei denen ein bestimmter Personenkreis eingeladen wurde; es muss sich nicht um rein öffentlich zugängliche Veranstaltungen handeln. Als öffentlich sind hier Veranstaltungen gemeint, die keinen privaten Charakter haben, wie z.B. Privatpartys, Konzerte, Firmenfeiern o.ä.. Vielmehr sollte es sich um Veranstaltungen handeln, die für öffentlich-rechtliche Auftraggeber, wie z.B. Bundes- oder Landesbehörden, Kommunen, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten, organisiert wurden.

Frage 3 Los 2:
Dürfen es auch mehr als 3 Referenzen sein?

Antwort:
Es können auch mehr als 3 Referenzen angegeben werden, wobei es nicht mehr als 10 Referenzen sein sollten.

Ich bitte zu berücksichtigen, dass die Informationen verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen werden und bei der Erstellung des Angebotes zu beachten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Elke Steffans
- Vergabestelle -


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