Die Oberfinanzdirektion NRW schreibt für die Dienststellen der Landesverwaltung NRW (Gerichte, Finanzämter, Bezirksregierungen, Straßenbauverwaltung, Umweltämter, Polizei, etc.), seinen Landesbetrieben und Sondervermögen sowie den teilnehmenden Hochschulen des Landes NRW Paketdienstleistungen zentral aus. Die zu schließende Rahmenvereinbarung regelt die Bedingungen von Einzelverträgen dieser einzelnen Bedarfsstellen mit dem Auftragnehmer über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketsendungen. Die Menge der teilnehmenden Dienststellen ist nicht begrenzt. Die Nutzung der Rahmenvereinbarung obliegt der jeweiligen Dienststellen. Die Dienststellen können in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob und in welchem Umfang die Rahmenvereinbarung genutzt wird. Es ist von ca. 500 Dienststellen/Bedarfsstellen auszugehen, die regelmäßig oder gelegentlich Pakete versenden. Das geschätzte Gesamtpaketaufkommen für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 850.000 Stück pro Jahr.