Beratung und Unterstützung des Top-Managements des Landesbetriebs IT.NRW und sei...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.05.2025
27.05.2025 12:00 Uhr
05.06.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesbetrieb Information und Technik NRW
05111-14002-45
Mauerstraße 51
40476
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Z3 Sourcing
ausschreibung@it.nrw.de
+49 2119449-01
+49 2119449-8075

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
keine Angabe
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA12
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beratung und Unterstützung des Top-Managements von IT.NRW und seiner Kunden in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beratung wird insbesondere in folgenden Themenkomplexen benötigt:
- Allgemeine strategische Grundsätze
- Strategische Anpassungsprozesse bei IT.NRW
- Strategische, konzeptionelle Weiterentwicklung des IT- geschäftsbereichsübergreifenden Service Lifecycle Managements sowie Unterstützung bei der Planung/Vorbereitung der Einführung neuer strategisch bedeutsamer Leistungsangebote
- Modernisierung der Statistik

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Mauerstraße 51
40476
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen des Landes NRW. Ebenfalls bezugsberechtigt ist der Zweckverband Südwestfalen-IT.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYJYT4HKCMRS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Mit Zuschlagserteilung werden Rahmenverträge mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen.

Die Höchstmenge für Abrufe aus den Rahmenverträgen beträgt 8.000 Personentage.
Die Rahmenverträge enden automatisch bei Erreichen der Höchstmenge, einer separaten
Kündigung bedarf es nicht.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

157
Tage

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unterlagen werden im vergaberechtlich zulässigen Rahmen nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)

§ 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),

Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist,

Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen

Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)

Wettbewerbsverzerrung aufgrund Vorbefassung (Abs. 1 Nr. 6 GWB)

Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird

Mangelhafte Vertragserfüllung (Abs. 1 Nr. 7 GWB)

Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

Das Unternehmen bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden

Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

Das Unternehmen bestätgt, dass Abgabem und laufende Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt beglichen wurde.

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatzzahlen im Bereich Beratung
Eigenerklärung zum Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate),

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Projektreferenzen
Anzahl der Beschäftigten im Bereich Beratung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Umsatzzahlen im Bereich Beratung

Der Mindestjahresumsatz im Bereich Beratung muss in jedem Jahr (2022 - 2024) größer / gleich 10.000.000 EUR ohne Umsatzsteuer (netto) betragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anzahl der Beschäftigten im Bereich Beratung

Die Gesamtzahl der fest angestellten Beschäftigten im Bereich Beratung muss im Durchschnitt der Jahre 2022 - 2024 mindestens 50 betragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Qualifizierte Beschäftigte im erforderlichen Umfang /Mitarbeiterprofile

Der Bieter muss erklären, dass er über fachkundiges Personal in hinreichendem Umfang verfügt, um die Leistungen aus dem geplanten Rahmenvertrag auch tatsächlich zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Projektreferenzen

Es sind min. sechs Projektreferenzen anzugeben, deren Projekte innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden und mindestens 50 Personentage umfasst haben. Der Projektstart muss mindestens sechs Monate zurückliegen.
Die Beratung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Beratung im hochrangigen politischen Raum (2 Referenzen)
- Beratung im öffentlichen Sektor im europäischen Ausland (1 Referenz)
- Beratung eines IT-Dienstleisters in der öffentlichen Verwaltung (1 Referenz)
- Beratung im nicht IT-Umfeld (1 Referenz)
- Beratung im IT-Umfeld des privaten Sektors (1 Referenz)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung