Die zu beschaffende Software (im folgenden "Wahlsoftware") soll auf einer bereits am Markt verfügbaren Software basieren, welche gegebenenfalls im Wege der Anpassung einen Funktionsumfang bereitstellt, der eine vollständige Umset-zung der Anforderungen an die Vorbereitung, Durchführung, Ergebnisaufbereitung und - Präsentation von Wahlen in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Dies sind Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Euro-pawahlen sowie Volksentscheide.
Die Software soll Basisfunktionalitäten wie die Erfassung und Prüfung der Wahlvorschläge, die Pflege von Stammdaten (wie Wahlgebiet, Wahlvorschläge), die Wahlergebnisermittlung und -präsentation beinhalten unter Berücksichti-gung der jeweils gültigen wahlrechtlichen Vorgaben.
Die Software soll zudem bereits markterprobt sein, also ihre Praxistauglichkeit durch den produktiven Einsatz bei parlamentarischen Wahlen in Deutschland auf Kommunal- und/oder Landesebene unter Beweis gestellt haben. Hierfür sind mind. drei Referenzen zu nennen.
Ein Testbetrieb der Software muss spätestens ab Anfang des 2. Quartals 2025 möglich sein. Die konkrete Fristenplanung der - ggf. gestuften - Einführung hängt von den konkreten Aspekten der angebotenen Software und den ggf. er-forderlichen landesspezifischen Anpassungen ab.
Der Betrieb der Wahlsoftware wird beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erfolgen.
1.2 Leistungsumfang
Die Wahlsoftware soll durch die Landeswahlleitung NRW bzw. das Innenminis-terium NRW sowie IT.NRW als unterstützende Stelle genutzt werden. Für aus-gewählte Funktionen (Ergebnisübermittlung, Wahlvorschlagsportal) stellen Kreis-/Stadtwahlleitungen und einzelne Gemeinden zusätzliche Nutzende dar. Unter Beachtung der o. g. Bedeutung vor allem parlamentarischer Wahlen kommt der insgesamt ordnungsgemäßen Wahldurchführung und - insbesondere, aber nicht ausschließlich - der Ermittlung der amtlichen Ergebnisse eine überragende Bedeutung im parlamentarischen System zu. Das System muss darauf ausgelegt sein, sowohl vorläufige Wahlergebnisse ("Schnellmeldungen") als auch die endgültigen Wahlergebnisse zu verarbeiten.
Jedwedes in diesem Prozess eingesetzte Softwareprodukt muss daher die hohen Anforderungen an Integrität und Sicherheit gewährleisten, die im Prozess der Wahldurchführung unerlässlich sind.
Die Software muss eine Unterstützung entsprechend den Vorgaben des deut-schen Wahlrechts bei allen parlamentarischen Wahlen auf Bundesebene und im Land Nordrhein-Westfalen, bei allen Kommunalwahlen sowie Volksentschei-den garantieren. Dies umfasst im Einzelnen:
- Europawahlen
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen
- Landratswahlen
- Kreistagswahlen
- (Ober-)Bürgermeisterwahlen
- Gemeinderatswahlen
- Wahlen zu den Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten
- Wahlen zum Ruhrparlament des Regionalverbands Ruhr
Bei den Kommunalwahlen müssen insbesondere auch die unter-schiedlichen Wahlvarianten unterstützt werden (Hauptwahlen, Stichwahlen, Nach- und Ergänzungswahlen, Wiederholungswah-len).
- Volksentscheide Landesebene