Gegenstand und Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Leistungen zur organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (sog. Messeagenturleistungen) von NRW-Landesgemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Im Einzelnen wird auf die beigefügte ausführliche Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Leistungen der Messeagentur umfassen die organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von NRW-Landesgemeinschaftsständen. Die Messeagentur ist dabei Ansprechpartnerin für die Aussteller und Schnittstelle zum Messebau. Die Akquise und die Auswahl der Aussteller erfolgen durch das Ministerium und sind kein Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Die einzelnen Aufgaben und die daran gestellten Anforderungen sind detailliert im Abschnitt III. der Leistungsbeschreibung beschrieben. Übergeordnete Anforderungen an die Leistungserbringung sind darüber hinaus in Abschnitt II. der Leistungsbeschreibung definiert.
Der Leistungszeitraum beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2028.Für Messen, die in der ersten Jahreshälfte 2028 stattfinden und deren Vorbereitung daher bis zum oben genannten Vertragsende größtenteils abgeschlossen ist, verlängert sich der Vertrag bis zum 30.06.2028. Damit wird ermöglicht, dass diese Messen noch durch den Auftragnehmer zum Abschluss gebracht werden können.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern. In diesem Fall gilt die o. g. Übergangsregelung entsprechend.
Die Leistungen sind überwiegend an den jeweiligen Messestandorten in Deutschland zu erbringen.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine möglichst nachhaltige Organisation und Durchführung der NRW-Landesgemeinschaftsstände (z.B. Ausschreibungen für Drittleistung wie Catering, Druckerzeugnisse, etc.).
Die Messepräsentation soll im Rahmen der Vertragslaufzeit weiterentwickelt werden. Das gilt sowohl für das Standdesign und die Technik als auch für die Optimierung der Organisation der Landesgemeinschaftsstände, etwa bei der vom Auftraggeber angestrebten Digitalisierung des Anmeldeprozesses und der weiteren Kommunikation mit den Ausstellern. Eine wesentliche Aufgabe der Auftragnehmer ist daher die kontinuierliche Beratung des Auftraggebers, um die Landesgemeinschaftsstände an den Stand der Technik und die Wünsche und Bedürfnissen der Aussteller an eine optimale Präsentation ihrer Produkte und Dienstleistungen anzupassen. Die Digitalisierung hat die Messelandschaft verändert und beeinflusst diese weiterhin stark. Digitale Lösungen erweitern und verlängern inzwischen zunehmend die analogen Präsenzmessen. Auf den Präsenzmessen kommen digitale Anwendungen wie z.B. Virtual Reality zum Einsatz und ermöglichen eine digitale Leistungsschau. Im Rahmen der Realisierung von Landesgemeinschaftsständen soll auf neue Trends eingegangen werden.
Der Auftragnehmer wird zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen verpflichtet.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.
siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 123 Abs. 1 Ziffern 6. und 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 2 und 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 4 und 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Menschenhandel siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 124 Abs. 1 Ziffern 8. und 9. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 6. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einzureichende Unterlagen: - Bonitätsnachweis (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorzulegen ist eine Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters, nicht älter als 1 Jahr.- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung Messeagentur (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro je Schadensfall und je Versicherungsjahr. Bei Bestehen einer Versicherung mit einer niedrigeren Deckungssumme ist neben deren Nachweis eine Eigenerklärung vorzulegen, wonach die geforderte Versicherung in genannter Höhe im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.
Einzureichende Unterlagen: - Handels-/ Berufsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorzulegen ist ein Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument, nicht älter als 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Beschäftigtenzahlen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorzulegen ist eine Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.- Referenzen Messeagentur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens drei Jahre Erfahrung als Agentur für Messen. Während dieser Zeit verantwortliche Durchführung von mindestens drei Großprojekten (Messestandgröße mindestens 150 qm) bei internationalen Leitmessen. Das Vorliegen der entsprechenden Erfahrungen ist durch geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren unter Angabe des Auftraggebers (einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer), der Größenordnung des Projektvolumens und der Leistungszeit zu belegen.
Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung einzureichende Unterlagen:- Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) - Ausgefüllte Eigenerklärung zu Sanktionspaket 5 der EU (Formular 523 EU)- Beim Angebot als Bietergemeinschaft: ausgefülltes Formular 531 EU: - Bei Unteraufträgen: ausgefüllte Erklärung Information Unteraufträge (Formular 533a EU) und ausgefüllte Erklärung Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU)- Formlose Eigenerklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfes nach DSGVO - Formlose Eigenerklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfes- Bei Eignungsleihe: ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) und auf Anforderung des Auftraggebers ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU)