Sachverständigenleistungen zur Begleitung eines atomrechtlichen Genehmigungsprozes...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.06.2025
16.06.2025 10:00 Uhr
16.06.2025 10:15 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
05111-95003-27
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
zentrale-Vergabestelle@mwike.nrw.de
+49 211617720
+49 21161772795

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71330000-0
71300000-1
71319000-7
90721600-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die kerntechnische Anlage "Große Heiße Zellen (GHZ)" der Jülicher Entsorgungsgesellschaft
für Nukleare Anlagen mbH (JEN) befindet sich im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens in Jülich. Diese kerntechnische Anlage wurde 1968 in Betrieb genommen und beinhaltet zwei Zellenreihen, die als Heiße Zellen ausgelegt sind und den fernhantiertenUmgang von radioaktiven Stoffen zum Zwecke physikalischer, chemischer und technologischer Untersuchungen erlauben. Insbesondere wurden die Zellen für Untersuchungen an bestrahlten Brennstoffelementen und Brennstoffproben verwendet und es wurden in ihnen Versuche zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe und die Reparatur sowie Konditionierung von Reaktorteilen durchgeführt. Nach mehr als 50 Betriebsjahren ist der wissenschaftliche und operative Betrieb der GHZ Ende 2018 eingestellt
worden.

Für die Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen in den GHZ wurde bei Inbetriebnahme am 15.11.1968 die Genehmigung Nr. 9/45 nach § 9 Atomgesetz (AtG) erteilt. Genehmigungsinhaberin ist die JEN. Bis zum heutigen Tage hat die Genehmigung Nr. 9/45 insgesamt 40 Nachträge erhalten, sowie zahlreichliche atomaufsichtlich erteilte Zustimmungen zu den betreiberseitig vorgelegten Änderungsanzeigen.

Seit 2019 laufen im Rahmen der bestehenden Genehmigung neben dem laufenden Betrieb rückbauvorbereitende Maßnahmen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde begleitet werden.

Bei den rückbauvorbereitenden Maßnahmen handelt es sich insbesondere um
- die Reduzierung des radioaktiven Inventars,
- die Räumung aller Heißen Zellen mit dem Ziel, nur noch fest installierte, sicherheitstechnisch
wichtige Systeme zu behalten,
- die Entsorgung von Betriebsmedien,
- die Außerbetriebnahme von Einrichtungen, die für den aktuellen Anlagenzustand
und die Schutzzieleinhaltung nicht mehr benötigt werden,
- die Schaffung von Flächen für die Logistik des Rückbauvorhabens und
- die Anpassung des Betrieblichen Regelwerks.

Der Betrieb aller weiterhin erforderlichen, sicherheitstechnisch relevanten Systeme sowie
die eingeleiteten rückbauvorbereitenden Maßnahmen (s.o.) erfolgen auf der Grundlage
der bestehenden und weiter geltenden Genehmigung 9/45 und ihrer 40 Nachträge.

Im Dezember 2023 hat die Betreiberin, die JEN mbH, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung über den 41. Nachtrag zur Betriebsgenehmigung Nr. 9/45 bei der Atomaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) gestellt. Der 41.
Nachtrag beinhaltet alle über den bisherigen Umfang (s.o.) hinausgehenden Maßnahmen
für den tatsächlichen Rückbau der GHZ.

Im Rahmen der staatlichen Aufsicht und als Entscheidungsbehörde über den beantragten
41. Nachtrag zur Genehmigung beabsichtigt das MWIKE als zuständige atomrechtliche
Aufsichtsbehörde einen externen Dienstleister gemäß § 20 AtG als Sachverständigen hinzuzuziehen, der den 41.Nachtrag zur Genehmigung 9/45 sachverständlich prüfen und mit seiner Expertise der Behörde dabei behilflich sein soll, die Genehmigungsfähigkeit festzustellen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenstand und somit Aufgabe des Auftragnehmers ist die Prüfung und fachliche Beurteilung aller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum 41. Nachtrag zur Genehmigung 9/45 über den Betrieb der kerntechnischen Anlage GHZ eingereichten Antragsunterlagen.

Hierzu prüft und beurteilt der Auftragnehmer das durch den Genehmigungsinhaber JEN mbH geplante
Vorgehen über den Rückbau von Systemen und Komponenten, zur Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, die radiologische Situation und ggf. den Umbau oder die Neuerrichtung von Systemen und Komponenten. Der Auftragnehmer verfasst zu jedem einzelnen beantragten Rückbauschritt, konkret zu den geplanten Maßnahmen und den in diesem Zusammenhang eingereichten Antragsunterlagen, Stellungnahmen und gibt seine fachliche Einschätzung zum Geplanten ab.

Abschließend erstellt der Auftragnehmer ein ausführliches Gutachten zu der Gesamt-Rückbaumaßnahme und dem Inhalt aller eingereichten Unterlagen, das dann dem Auftraggeber als Entscheidungsgrundlage
über den beantragten 41. Nachtrag dient.

Weiteres zu Art und Umfang der Dienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2025
31.12.2029

zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr, somit längstens bis 31.12.2031

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYT4HBMQCL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

74
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern 6. und 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 2 und 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 4 und 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Menschenhandel siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffern 8. und 9. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 6. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot vorzulegen ist ein Bonitätsnachweis: Erklärung eines Bankinstitutes, einer Steuerbehörde oder eines Finanzdienstleisters
zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als ein
Jahr).

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Mit dem Angebot vorzulegen ist ein Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr).

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähikeit sind mit dem Angebot vorzulegen:

- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichenAufsichtsbehörde bei atomrechtlichen Genehmigungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland (BRD).

- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde bei Änderungsverfahren an einer kerntechnischen Anlage gemäß § 9 AtG als Sachverständiger.

- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde eines Rückbauprojekts (Planung oder Umsetzung) einer atomrechtlich genehmigten Anlage.

- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde bei Freigabeverfahren in atomrechtlich genehmigten Anlagen.

Die Leistungserbringung für die Referenzen muss in den letzten 7 Jahren begonnen oder abgeschlossen worden sein. Es sind der jeweilige Auftragsinhalt, die übernommenen Tätigkeiten sowie der Ansprechpartner bei dem Auftraggeber zu benennen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU),
- Ausgefüllte Eigenerklärung zu Sanktionspaket 5 der EU (Formular 523 EU),
- Bei Unteraufträgen: ausgefüllte Erklärung Information Unteraufträge (Formular 533a EU) und ausgefüllte Erklärung Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU),
- Bei Eignungsleihe: ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) und auf Anforderung des Auftraggebers ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU),
- Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft: ausgefüllte Bewerber- / Biergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU),
- Formlose Eigenerklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung