Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen sind bei mir eingegangen und werden wie folgt beantwortet:
Frage:
"[...] müssen mindestens eine weibliche und eine männliche Person bzw. Reinigungskraft zeitgleich anwesend sein und die Arbeiten durchführen?"
Antwort:
"Der Personalstamm, der Ihrerseits für die Tätigkeit in der Unterbringungseinrichtung vorgehalten wird, muss zwingend aus weiblichen und männlichen Reinigungskräften bestehen; es gibt Bereiche, in denen entweder nur männliches oder nur weibliches Personal eingesetzt werden soll. Eine zeitgleiche Anwesenheit dauerhaft ist nicht unbedingt erforderlich, kann aber aus den genannten Gründen und im Hinblick auf die Leistungszeiten und Leistungsintervalle (s. B. II. der Leistungsbeschreibung) organisatorisch notwendig werden."
Frage:
"Muss das Personal täglich durchgehend von Montag bis Sonntag ab 7 Uhr bis 18 Uhr anwesend sein?"
Antwort:
"Das Personal muss nicht zwingend durchgehend von Montag bis Sonntag von 7 bis 18 Uhr anwesend sein, es ist hingegen zwingend erforderlich, dass die unter B. II. der Leistungsbeschreibung angeführten Zeiten bzw. Intervalle eingehalten werden."
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
Bezirksregierung Detmold
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen sind bei mir eingegangen und werden wie folgt beantwortet:
Frage:
In der Einrichtungsspezifischen Liste kann ich leider nicht verstehen wie viele Sanitäre Anlagen wir reinigen müssten von den 64 Sanitärbereichen?
Antwort:
- Aktivitätenbereich 2 x1 Anlage
- 1 x 1 WC, 2 Urinale 4,88 m2 , plus Vorraum mit 2 Handwaschbecken 3,42 m2
- 1 x 2 WC"s 6,62 m2, plus Vorraum mit 1 Handwaschbecken 3,28 m2
- Bewohnerbereich 2 x 1 Anlage
- 1 x 1 WC mit Dusche und Handwaschbecken 5,02m2, plus Vorraum 4,49 m2
- 1 x 1 WC mit Dusche und Urinal 5,26 m2, plus Vorraum mit 2 Handwaschbecken 4,49 m2
- Mitarbeiterbereich 2 x 1 Anlage
- 1 x 1 WC mit Dusche und 1 Handwaschbecken 6,46 m2, plus Vorraum mit 1 Handwaschbecken 3,34 m2
- 1 x 1 WC mit Dusche, 1 Urinal 7,28 m2, plus Vorraum mit 1 Handwaschbecken 2,92 m2
- Frauencafe 1 x 1 Anlage
- 1 x 1 WC mit Dusche, 1 Handwaschbecken 3,59 m2
- Die restlichen Sanitärbereiche / Einheiten beziehen sich auf die Bewohnerzimmer, die in eigener Zuständigkeit von den Bewohnern gereinigt werden. Reinigung dieser durch den Anbieter nur bei Auszugsreinigung oder Grundreinigung
Frage:
Müssten nur die 7x 2 er Einheiten und 3x 8 er Einheiten gereinigt werden oder gibt es aus dem "Sanitärbereich 2: Gemeinschaft" noch weitere? Dort ist auch nicht ersichtlich auf was sich "pro Einheit" bezieht.
Zur Kalkulation wären m2 Angaben zu den 2er , 8er und möglicherweise weiteren Einheiten hilfreich, sowie eine Auflistung der WCs in der ZUE.
Antwort:
- Siehe oben
Frage:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die von den untergebrachten Personen selbst bewohnten Wohnbereiche während der Belegung in eigener Verantwortung gereinigt werden. Die notwendigen Putzmaterialien sind den Bewohnern vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen."
Welche Anzahl an Reinigungsgerätschaften benötigen die Bewohner insgesamt (circa.)?
Antwort:
Es werden 10 Reinigungssets benötigt. Diese müssen aus folgenden Utensilien bestehen:
- Wischer
- Wischmopp
- Eimer
- Handfeger
- Kehrblech
- Schwamm
- Putztücher
- Putzmittel
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
Bezirksregierung Detmold
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist bei mir eingegangen:
Frage:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wird die Grundreinigung vergütet unter :
"Auf Verlangen des Auftraggebers ist in der gesamten Aufnahmeeinrichtung
(einschließlich der Bewohnerzimmer) eine professionelle Grundreinigung
durchzuführen. Ein fester Turnus oder eine Mindestanzahl wird nicht vorgegeben."
Hieße das der AG könnte jeden Monat eine Grundreinigung auf Kosten des AN in Anspruch nehmen?
In Bezug auf die Auszugsreinigung; wie viele davon gibt es in einem Monat? Wie werden diese vergütet?"
Antwort:
Die Grundreinigung und die Auszugsreinigung sind jeweils als Sonderreinigung unter B. III. als zu erbringende Leistung in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Insofern sind sie dem Grunde nach genauso ein fester Bestandteil der zu erbringenden Leistungen wie u.a. die Laufenden Unterhaltsreinigungen (B. II.). Ausweislich des Preisblattes ist auf die "Monatliche Netto-Vergütung für Erbringung der Reinigungsdienstleistungen gem. Leistungsbeschreibung einschließlich aller Nebenkosten (wie Putzmittel, Gerätschaften, Sondermüllentsorgung etc.)" zu bieten, so dass auch die Grundreinigungen und die Auszugsreinigungen mit einzupreisen sind und nicht gesondert vergütet werden. Die Grundreinigung ist entsprechend der Leistungsbeschreibung auf Verlangen des Auftraggebers durchzuführen, während die Auszugsreinigung erfolgen muss, sofern alle Zimmerbewohnerinnen und Zimmerbewohner das Zimmer verlassen oder die übrigen Zimmerbewohnerinnen und Zimmerbewohner eine Reinigung für erforderlich halten. Um Ihnen einen Anhaltspunkt hinsichtlich der Häufigkeit geben zu können, teile ich Ihnen Folgendes mit:
- Grundreinigungen sind zuletzt verlangt worden im Hinblick auf Bewohnerzimmer bei übermäßiger Verschmutzung, nach Schimmelbefall, Schädlingsbefall oder nach hochansteckenden Krankheiten der Bewohner eines Zimmers. Es wird geschätzt, dass etwa 12 Grundreinigungen im Hinblick auf die Bewohnerzimmer im Jahr anfallen.
- Auszugreinigungen finden nur statt, wenn ein Zimmer durch Auszug komplett leergezogen ist. Es wird geschätzt, dass pro Jahr etwa 70 - 80 Auszugsreinigungen anfallen. Eine Auszugsreinigung bezieht sich dann immer auf ein Zimmer.
Ich weise darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um Schätzwerte handelt und die tatsächliche Notwendigkeit situationsbedingt vor Ort entschieden wird
Mit freundlichen Grüßen
Im Autrag
Zentrale Vergabestelle
Bezirksregierung Detmold
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund nachträglicher Änderungen an den Vergabeunterlagen verlängern sich die Fristen im laufenden Vergabeverfahren gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV.
Insbesondere betreffen die Änderungen die folgenden Dokumente:
"Anhang 1 - Leistungsbeschreibung_Los 1 - Unterhaltsreinigung.pdf":
- Änderungen zu B. II.,
- Ergänzung von B. XIV. und
- redaktionelle Anpassung der Nummerierung
"Einrichtungsspezifische Liste_Los 1 - Unterhaltsreinigung.pdf":
- Ergänzungen zu III., IV. XI und XII.
Die Fristen werden daher um 21 Tage verlängert, sodass sich folgende Daten ergeben:
- Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.): 17.03.2025
- Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen (u.a.) bis 20.03.2025
- Angebotsfrist: 27.03.2025, 23:59 Uhr
- Abschluss Angebotsauswertung / Versand Vorabinformation (§ 134 GWB): 07.05.2025
- Zuschlags-/Bindefrist: 23.05.2025
Bitte berücksichtigen Sie diese Änderungen für Ihre Angebotsabgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
Bezirksregierung Detmold
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist eingegangen:
Frage:
"Ist es richtig verstanden, dass der Einkauf von Hygienepapieren, Seife und Desinfektion in den Nettopreis mit einfließt?
Wenn ja, gibt es Richtwerte vom Verbrauch?
VII. Bestückungsservice
Spendersysteme, Damenhygieneboxen, Zubehör etc. sind zweimal täglich (vormittags und nachmittags) vom Auftragnehmer zu bestücken. Die erforderlichen Verbrauchsmaterialien sind vom Auftragnehmer zu stellen."
Antwort:
Ich verweise auf die Leistungsbeschreibung: B. Zu erbringende Leistungen, VII. Bestückungsservice. Dort heißt es:
"Spendersysteme, Damenhygieneboxen, Zubehör etc. sind zweimal täglich (vormittags und nachmittags) vom Auftragnehmer zu bestücken. Die erforderlichen Verbrauchsmaterialien sind vom Auftragnehmer zu stellen."
Eine gesonderte Abgeltung dieser Verbrauchsgüter erfolgt nicht, sondern ist mit in den Gesamtpreis mit einzukalkulieren.
Zu den Richtwerten kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
- Desinfektionsmittel: 500 ml: 10 Flaschen pro Monat
- Papierhandtücher: 15 Pakete je 250 Blatt, davon 3 pro Monat
- Toilettenpapier: ca. 20-30 Pakete je 30 Rollen pro Monat
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um Richtwerte handelt, so dass der tatsächliche Verbrauch auch höher sein kann. Die Bestückung hat entsprechend der Leistungsbeschreibung nach dem dort vorgegebenen Rhythmus zu erfolgen, unabhängig davon, welche Richtwerte hier benannt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
Bezirksregierung Detmold
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Rückfragen zu Besichtigungsterminen vor Ort gebe ich folgende Information zur Kenntnis.
Ein Besichtigungstermin ist möglich. Zur weiteren Abstimmung des Vor-Ort-Termins steht Ihnen die Ansprechpartnerin Frau Kracht der ZUE Lage zur Verfügung.
Bei Bedarf können Sie unter der u.a. Email-Adresse einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.
christina.kracht@bezreg-detmold.nrw.de
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist eingegangen:
"Ist es richtig, dass bei Los 2 ausschließlich der Brutto-Preis wertungsrelevant ist?"
Antwort:
Ja, das ist korrekt. Die Wertung der Angebote zu Los 2 (Glasreinigung) erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Angebotspreises.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
Bezirksregierung Detmold
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