Insofern für den jeweiligen Prozess relevant sind folgende technische Mindestkriterien zu beachten (s. auch Anlage Technische Architekturrichtlinie für die IT im LANUV).
Technologien für Anwendungsentwicklungen:
- Für die Versionsverwaltung muss bei der Entwicklung von Anwendungen eine Versionsverwaltungslösung verwendet werden.
- Siehe auch: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03183/TR-03183_node.html
Technologien zur Verwendung von Datenbanken:
- Für die Bearbeitung und Abfrage relationaler Datenbanksysteme muss ANSI Structured Query Language (SQL) nach ISO/IEC 9075 verwendet werden. Die ANSI-Dialekte der Datenbanken sind zulässige Varianten.
Allgemein zu verwendende Netzwerkprotokolle:
- Es sind die Mindeststandards des BSI zur Verwendung von Transport Layer Security (TLS) zu beachten. HTTP/1.1: Webstandards entwickeln sich stetig weiter. Daher ist es erforderlich, die Anwendungs- und Systemlandschaften permanent den erforderlichen Modernisierungen zu unterziehen. Bitte einen Migrationspfad zu HTTP/2 erstellen.
- Für die sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Übertragung elektronischer Daten im Bereich E-Government muss der Standard Online Service Computer Interface-Transport 1.2 (OSCI) verwendet werden.
Netzwerkprotokolle für Dienste:
- Neu entwickelte und ressortübergreifend genutzte Basis- oder Querschnittsdienste müssen ihre Funktionalität über Standard-konforme Webservices bereitstellen.
Netzwerkprotokolle für den E-Mail-Verkehr
- Zur standardisierten Angabe von Dateiformaten im Rahmen des E-Mail-Verkehrs muss das Format Multipurpose Internet Mail Extensions (MIME) verwendet werden.
- Für die Kommunikation zwischen Mail-Servern und die Übertragung von E-Mails an Mail-Server muss das verschlüsselte Simple Mail Transfer Protocol (SMTPS) verwendet werden. SMTP ist nur zulässig, wenn der Kommunikationskanal verschlüsselt ist (VPN). Sollte eine Verschlüsselung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen auch das unverschlüsselte SMTP eingesetzt werden.
Netzspezifische Standards für Geoinformationsdienste
- In der Verwaltung sind beim Umgang mit Geodaten die Beschlüsse des Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI) sowie die Verpflichtungen aus der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE) sowie die Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) zu beachten.
- Insbesondere müssen die in der Technischen Richtlinie zum Bundesgeoreferenzdatengesetz (BGeoRG) vorgegebenen Maßgaben eingehalten und die Vorgaben der Geodateninfrastruktur Deutschland sowie des Geodatenzugangsgesetzes des Bundes (GeoZG) in Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie sowie der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen berücksichtigt werden.
- Schnittstellen, die den Zugriff auf mehrdimensionale gerasterte Geoinformationsdaten ermöglichen, muss Web Coverage Service 2.1 (WCS) oder andere kompatible, OGC-konforme Services verwendet werden. Schnittstellen, die das Herunterladen und Manipulieren von Geoinformationsdaten im Format (GML) ermöglichen, muss Web Feature Service 2.02 (WFS) oder ATOM Feed mit GeoJSON, oder andere kompatible, OGC-konforme Services verwendet werden.
Spezifikation für Informationen und Daten
- Der IT-Planungsrat hat in Ergänzung seiner Entscheidungen 2019/16 und 2019/53 festgelegt, dass alle IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, spätestens zum 1. November 2024 konform zur DIN 91379 sein müssen.
- Zur Darstellung von strukturierten Daten muss eins der folgenden, einfach lesbaren, in Textform vorliegenden, Formate verwendet werden:
o XML
o JSON
o YAML
Austauschformate für Dokumente
- Für den Austausch von Textdokumenten, die nicht weiterbearbeitet werden, muss Portable Document Format 2.0 (PDF) verwendet werden
- Ergänzung bei Verarbeitung: Sofern die Inhalte der Datei im Prozess erzeugt werden (also kein Upload von Anlagen oder dgl.) müssen diese parallel in einem strukturierten Format bereitgestellt werden