Entwicklung und Pflege eines Gebäuderechners
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.01.2025
27.02.2025
04.02.2025 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
0204:05113-10001-62
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Vergabestelle - FB 15
vergabestelle@lanuv.nrw.de
+49 2361 305-0
+49 2361 305-59855

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
0204:05113-10001-62
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Vergabestelle - FB 15
vergabestelle@lanuv.nrw.de
+49 2361 305-0
+49 2361 305-59855
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
0251-411-0
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-411-1691
+49 251-411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
09330000-1
71314000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Ziel dieser Vergabe ist die Entwicklung eines umfassenden Gebäuderechners, in dem die Solarrechner integriert werden sollen. Der Gebäuderechner soll zusätzlich zu den schon vorhandenen Ertragsrechnern zur Ermittlung des PV- und Solarthermiepotenzials, auch die Themen der Sanierung der Gebäudehülle und der Wärmeversorgung des Gebäudes inkludieren. Dabei soll der Gebäuderechner modular aufgebaut werden, so dass es möglich ist, die drei Themen separat als auch übergreifend zu betrachten. Im Ergebnis sollen alle Module in einer Gesamtübersicht zusammenfließen und dort die Ergebnisse für die Gebäude ausgewertet werden. Der Gebäuderechner soll zudem auch für mobile Endgeräte unabhängig vom Betriebssystem nutzbar sein. Dafür soll der Gebäuderechner losgelöst von der Kartenanwendung des Fachinformationssystems (FIS) Energieatlas über eine Adresseingabe genutzt werden können. Mit anschließender Pflege

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Ziel dieser Vergabe ist die Entwicklung eines umfassenden Gebäuderechners, in dem die Solarrechner integriert werden sollen. Der Gebäuderechner soll zusätzlich zu den schon vorhandenen Ertragsrechnern zur Ermittlung des PV- und Solarthermiepotenzials, auch die Themen der Sanierung der Gebäudehülle und der Wärmeversorgung des Gebäudes inkludieren. Dabei soll der Gebäuderechner modular aufgebaut werden, so dass es möglich ist, die drei Themen separat als auch übergreifend zu betrachten. Im Ergebnis sollen alle Module in einer Gesamtübersicht zusammenfließen und dort die Ergebnisse für die Gebäude ausgewertet werden. Der Gebäuderechner soll zudem auch für mobile Endgeräte unabhängig vom Betriebssystem nutzbar sein. Dafür soll der Gebäuderechner losgelöst von der Kartenanwendung des Fachinformationssystems (FIS) Energieatlas über eine Adresseingabe genutzt werden können. Mit anschließender Pflege.
Der Auftragnehmende (AN) entwickelt und programmiert den neuen Gebäuderechner des LANUV. Der Gebäuderechner soll anhand der drei Module "Photovoltaik", "Energetische Sanierung" und "Heizungstechnologie" aufgebaut werden, die im Ergebnis alle in einer Auswertung zusammenmünden. Die Ergebnisse werden für die Nutzenden in Form von Energiewerten, Kosten und vermiedenen CO2-Emissionen beschrieben. Dabei bearbeitet der AN sechs Leistungspakete, die z.T. auch parallel durchgeführt werden können. Der Gebäuderechner soll dabei zum einen über die Kartenanwendung des FIS Energieatlas beim Klick auf ein Gebäude gestartet werden sowie zum anderen über eine Adresseingabe auf mobilen Endgeräten unabhängig vom Betriebssystem. Der AN schlägt in seinem Angebot vor, ob er dafür eine separate App oder eine Responsive Website entwickeln würde.
Es ist zu berücksichtigen, dass das neue Rechenmodul in das künftige Fachinformationssystem (FIS) Energieatlas NRW eingebaut wird. Bei der Entwicklung des Gebäuderechners ist die in der Anlage gezeigte "Technische Architekturrichtlinie für die IT im LANUV" (s. Anlage) zu beachten. Es sind nur technische Komponenten/Programme zu nutzen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, die frei verfügbar sind und keine kostenpflichtigen Lizenzen erfordern. Der Betrieb des Rechenmoduls einschließlich der Datenhaltung erfolgt auf der zukünftigen IT-Infrastruktur des FIS Energieatlas, welcher derzeit seitens des LANUV und IT.NRW entwickelt wird. Die Datenhaltung erfolgt in einer PostgreSQL-Datenbank. Der AN liefert die Daten für den Gebäuderechner, das LANUV spielt die Daten in die PostgreSQL-Datenbank ein. In der fertigen Anwendung klicken die Nutzenden auf ein Gebäude in der Karte, dadurch werden die hinter dem Gebäude liegenden Daten identifiziert und an den Gebäuderechner weitergegeben. Dieser Teil des "Workflows" liegt auf Seiten IT.NRW"s. Auf Basis der übergebenen Daten startet dann der Gebäuderechner - dieser Teil des Workflows liegt auf Seiten des AN. Die Übergabe der Daten ist eng mit IT.NRW und dem LANUV abzustimmen. Orientierung bietet das aktuelle Solarkataster im Energieatlas NRW.
Wie bei den Solarrechnern auch, sollen die zukünftigen Rechenmodule (LP 2, LP 3 und LP 4) mit Standardwerten hinterlegt werden. Die Nutzenden haben dann die Möglichkeit die Werte, welche anhand der Gebäudeauswahl und der damit verbundenen Grundlagendaten vorausgefüllt sind individuell und unkompliziert anzupassen. Die Ergebnisse der Module sollen mithilfe einer Gesamtübersicht auf der Startseite sichtbar sein und die wichtigsten Ergebnisse besonders hervorgehoben werden.
Für alle Leistungspakete gilt, dass der AN den Aufbau der Module bzw. der Gebäuderechneroberfläche konzeptioniert. Er stellt diese im Anschluss dem Auftraggebenden (AG) vor und passt diese bei Bedarf an. Der AG behält sich vor, externe Fachleute zu diesem Austausch hinzuzunehmen. Im Anschluss erstellt der AN die Rechenwege und programmiert das Modul und die entsprechende Benutzeroberfläche dazu. Wie auch beim aktuellen "Ertragsrechner Photovoltaik", ist für alle Module eine Zwischenergebnisanzeige zu erstellen.
Der AN versieht alle Eingaben und Ausgaben mit prägnanten Parameterinformationen für die Nutzenden. Der AN formuliert diese Textpassagen, welche möglichst kurz und informativ sein sollen. Dabei sollen diese den Nutzenden helfen schnell zu erfassen, um welchen Wert es sich handelt und wo dieser bei Eingabewerten gefunden werden kann (bspw. Jahresheizkostenabrechnung, Zählerwerte). Die Anzeige dieser Informationen ist (beispielsweise über Infoboxen) den Nutzenden einfach und übersichtlich zugänglich zu gestalten.
LP 1: Entwicklung einer Benutzeroberfläche / Startseite
LP 2: Modul "Photovoltaik"
LP 3: Modul "Energetische Sanierungen"
LP 4: Modul "Heizungstechnologien"
LP 5: Zusammenführung der einzelnen Rechenmodule
LP 6: Datenaufbereitung / Ergebnisexport
Die LP 1-6 müssen bis zum 30.11.2025 fertiggestellt sein.
LP 7: Pflege und Weiterentwicklung des Gebäuderechners im Anschluss bis zum 31.12.2027

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
31.12.2024
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Wallneyer Str. 6
45133
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Wuhanstraße 6
47051
Duisburg
Deutschland
DEA12

Erfüllungsort

---
Berger Allee 25
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Selbstständige

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTY876WGH

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Bei den Fristen für die Erstangebote, die Verhandlungsgespräche und die finale Angebotsaufforderung der Vergabebestimmungen handelt es sich um die voraussichtlichen Fristen als Orientierungshilfe. Anpassungen sind möglich. Die endgültigen Fristen werden jeweils im Verlauf des Verfahrens bekanntgegeben.

Der Auftragnehmer behält sich gem. § 17 Absatz 11 VgV vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen zu erteilen, wenn die Erstangebote/ ein Erstangebot den Anforderungen entsprechen.

Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

129
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufshaftpflichtversicherung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Insofern für den jeweiligen Prozess relevant sind folgende technische Mindestkriterien zu beachten (s. auch Anlage Technische Architekturrichtlinie für die IT im LANUV).

Technologien für Anwendungsentwicklungen:

- Für die Versionsverwaltung muss bei der Entwicklung von Anwendungen eine Versionsverwaltungslösung verwendet werden.
- Siehe auch: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03183/TR-03183_node.html

Technologien zur Verwendung von Datenbanken:

- Für die Bearbeitung und Abfrage relationaler Datenbanksysteme muss ANSI Structured Query Language (SQL) nach ISO/IEC 9075 verwendet werden. Die ANSI-Dialekte der Datenbanken sind zulässige Varianten.

Allgemein zu verwendende Netzwerkprotokolle:

- Es sind die Mindeststandards des BSI zur Verwendung von Transport Layer Security (TLS) zu beachten. HTTP/1.1: Webstandards entwickeln sich stetig weiter. Daher ist es erforderlich, die Anwendungs- und Systemlandschaften permanent den erforderlichen Modernisierungen zu unterziehen. Bitte einen Migrationspfad zu HTTP/2 erstellen.
- Für die sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Übertragung elektronischer Daten im Bereich E-Government muss der Standard Online Service Computer Interface-Transport 1.2 (OSCI) verwendet werden.

Netzwerkprotokolle für Dienste:

- Neu entwickelte und ressortübergreifend genutzte Basis- oder Querschnittsdienste müssen ihre Funktionalität über Standard-konforme Webservices bereitstellen.

Netzwerkprotokolle für den E-Mail-Verkehr

- Zur standardisierten Angabe von Dateiformaten im Rahmen des E-Mail-Verkehrs muss das Format Multipurpose Internet Mail Extensions (MIME) verwendet werden.
- Für die Kommunikation zwischen Mail-Servern und die Übertragung von E-Mails an Mail-Server muss das verschlüsselte Simple Mail Transfer Protocol (SMTPS) verwendet werden. SMTP ist nur zulässig, wenn der Kommunikationskanal verschlüsselt ist (VPN). Sollte eine Verschlüsselung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen auch das unverschlüsselte SMTP eingesetzt werden.

Netzspezifische Standards für Geoinformationsdienste

- In der Verwaltung sind beim Umgang mit Geodaten die Beschlüsse des Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI) sowie die Verpflichtungen aus der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE) sowie die Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) zu beachten.
- Insbesondere müssen die in der Technischen Richtlinie zum Bundesgeoreferenzdatengesetz (BGeoRG) vorgegebenen Maßgaben eingehalten und die Vorgaben der Geodateninfrastruktur Deutschland sowie des Geodatenzugangsgesetzes des Bundes (GeoZG) in Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie sowie der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen berücksichtigt werden.
- Schnittstellen, die den Zugriff auf mehrdimensionale gerasterte Geoinformationsdaten ermöglichen, muss Web Coverage Service 2.1 (WCS) oder andere kompatible, OGC-konforme Services verwendet werden. Schnittstellen, die das Herunterladen und Manipulieren von Geoinformationsdaten im Format (GML) ermöglichen, muss Web Feature Service 2.02 (WFS) oder ATOM Feed mit GeoJSON, oder andere kompatible, OGC-konforme Services verwendet werden.

Spezifikation für Informationen und Daten

- Der IT-Planungsrat hat in Ergänzung seiner Entscheidungen 2019/16 und 2019/53 festgelegt, dass alle IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, spätestens zum 1. November 2024 konform zur DIN 91379 sein müssen.
- Zur Darstellung von strukturierten Daten muss eins der folgenden, einfach lesbaren, in Textform vorliegenden, Formate verwendet werden:
o XML
o JSON
o YAML

Austauschformate für Dokumente

- Für den Austausch von Textdokumenten, die nicht weiterbearbeitet werden, muss Portable Document Format 2.0 (PDF) verwendet werden
- Ergänzung bei Verarbeitung: Sofern die Inhalte der Datei im Prozess erzeugt werden (also kein Upload von Anlagen oder dgl.) müssen diese parallel in einem strukturierten Format bereitgestellt werden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Beantwortung des Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister

Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) ggf. auch für alle Nachunternehmen / alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft

soweit zutreffend: ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531)

Erklärung Unterauftragnehmer Formular 533a (und
ggf. auf Verlangen Formular 533b)

soweit zutreffend je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a) und
Haftungserklärung (Formular 534b)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

q- der vollständig ausgefüllte Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft
b- "Formblatt "Referenzen": mind. eine und max. drei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Leistungsumfang, Vertragszeitraum) mit dem jeweiligen Fertigstellungsdatum innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit dem Leistungsgegenstand nach Um-fang, Art und Weise vergleichbar sind ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu folgenden sieben Bereichen:

1. Referenz im Bereich der Programmierung von Online-Tools und Online-Rechnern mit Fokus im Bereich des Klimaschutzes
2. Referenz im Umgang mit umfangreichen Datenmengen und Datenbanken, insbesondere PostgreSQL-Datenbanken
3. Referenz im Bereich der GIS-Analyse (insbesondere ArcGIS)
4. Referenz im Bereich der Wärmebereitstellung im Gebäudebereich
5. Referenz im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden
6. Referenz im Bereich der Nutzung von Solarenergie im Gebäudebereich
7. Referenz im Bereich der Entwicklung und Gestaltung von Websites

Der Bewerber wählt aus seinen genannten Referenzen zu Ziffer 3.2 b) 1-7 jeweils eine Referenz aus, zu der jeweils eine Projektskizze (max. 3 DIN A4-Seiten) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Es gehen demnach sieben Projektskizzen in die Wertung ein.
Hier beschreibt der Bewerber jeweils die Projektskizze, welcher seiner Ansicht nach am ehesten mit dem ausgeschriebenen Leistungsgenstand übereinstimmt und begründet dieses nachvollziehbar. Ein Projekt kann dabei auch mehrere Referenzen bedienen. Dieses ist deutlich zu beschreiben.

Für die Auswahl der maximal drei Bewerber bewertet der Auftraggeber die eingereichten Projektskizzen nach der Bewertungsmatrix (Anlage Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb) für die Teilnehmerauswahl.

Kann ein Bewerber mit einer Referenz mehrere Bereiche abdecken ist dies im Formblatt Wertung in der zweiten Spalte kenntlich zu machen. Projektskizzen sind in solchen Fällen nicht doppelt einzureichen.

-- Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Projektteam zu benennen, das über die unter b) genannten Erfahrungen verfügt. Dies ist mit einem firmeneigenen Dokument nachzuweisen oder an der Teilnahme der Referenzen.

- Eigenerklärung Neutralität

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

nein

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung