Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferung von Klimasplitgeräten inklusive Installation...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.01.2025
24.01.2025 23:59 Ortszeit
27.01.2025 06:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
05111-12012-98
Roßstraße 131
40476
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Frau Debes
Vergabe-5011@fv.nrw.de
+49 2114572-3740
+49 2114572-1202

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
05111-12012-98
Roßstraße 131
40476
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Frau Debes
Vergabe-5011@fv.nrw.de
+49 2114572-3740
+49 2114572-1202
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
05111-12012-98
Roßstraße 131
40476
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Frau Debes
Vergabe-5011@fv.nrw.de
+49 2114572-3740
+49 2114572-1202

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland · c/o
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39717200-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Klimasplitgeräte.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von
Klimasplitgeräten inklusive der Installation und der Instandhaltung in den Dienststellen der Finanzverwaltung NRW. Die Schätzmenge an abzurufender Leistung beträgt im ersten Jahr 8 - 16 Anlagen. In den Folgejahren liegt die Menge der auszutauschenden Klimaanlagen zwischen 0 - 16 Stück pro Jahr. Die maximale Abnahmemenge, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, liegt bei einer maximalen Menge von 64 Stück.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Die Dauer der Rahmenvereinbarung umfasst drei Jahre. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Roßstraße 131
40476
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Start-Ups

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Weitere Erfüllungsorte: Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der Finanzverwaltungen NRW gemäß Anlage "Übersicht der Finanzämter".

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY6YTYLW94UA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. 2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt. 4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. 5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU). Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Im Falle von Bietergemeinschaften:
Sofern eine Bietergemeinschaft als Auftragnehmer auftritt, ist das Formular 531 EU ausgefüllt inkl. der Nachweise zur Eignung (der einzelnen Mitglieder) einzureichen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Folgende Unterlage ist durch jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:

- Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
- Der Bieter muss ein von der IHK oder HWK mit schriftlichen Nachweisen anerkannter Fachbetrieb sein. Ferner müssen mindestens drei Angestellte benannt werden, die als befähigte und befugte Fachkräfte im Bereich des Kälteanlagenbaues mit schriftlichen Nachweisen (Facharbeiterbriefe von IHK oder HWK) beim Bieter angestellt sind. (s. auch Angebotsblatt "Bieterdarstellung")

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter hat - entsprechend den spezifizierten Anforderungen - seine Eignung nachzuweisen. Hierzu sind die im Formular 325 EU aufgeführten Unterlagen dem Angebot beizufügen.

- Der Bieter muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist) mindestens zwei Projekte (Installation und Instandhaltungsleistungen) in Art und Umfang dieser Ausschreibung bereits durchgeführt hat. Als Nachweis gelten Liefer - und Installationsleistungen von zwei Klimaanlagen an mindestens zwei verschiedene Auftraggeber oder an mindestens zwei verschiedenen Standorten.
- schriftlicher Nachweis der Referenzen über die entsprechenden vorbeugenden Wartungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 36 Monaten. (s. Kapitel B Nr. 14, Dokumentation Jahreswartung)
- Unterlagen (Datenblätter) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der angebotenen Geräte sowie Unterlagen über Zubehörartikel sind dem Angebot beizulegen. (s. Kapitel B Nr. 9)
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (Formular/e 533b und/oder 534a/534b)

Finanzierung

- Die 1. Rechnung über 80 % der Auftragssumme ist nach der erfolgten Installation der Klimaanlage an das RZF zu richten.
- Die 2. Rechnung über die restlichen 20 % der Auftragssumme ist nach der offiziellen Abnahme an das RZF zu stellen. Die offizielle Abnahme erfolgt zeitnah (3 bis 4 Wochen) nach der Fertigstellung der Installation durch Vertreter des RZF und der OFD, die die Installation in Bezug auf die gültigen Regeln der Technik und der DIN-, und EU-Normen abnehmen.
- Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, innerhalb von 14 Tagen unter Abzug eines eventuell in der Ausschreibung vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
- Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung beim Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung