Beschaffung eines IP-basierten Anschlusses für Telefonie
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht undder Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bietervon Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform.Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU).Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Im Falle von Bietergemeinschaften:Sofern eine Bietergemeinschaft als Auftragnehmer auftritt, ist das Formular 531 EU ausgefüllt inkl. der Nachweise zur Eignung (der einzelnen Mitglieder) einzureichen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Formular 523 EU).
Folgende Unterlagen sind durch jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
- HR-Eintrag (mit dem Angebot beizufügen); Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Bei Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe (Formulare 533a, 533b, 534a, 534b EU mittels Eigenerklärung vorzulegen): Informationen zur Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe können dem Formular 511 EU und Kapitel A der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Der Bieter hat - entsprechend den spezifizierten Anforderungen - seine Eignung nachzuweisen. Hierzu sind die im Formular 325 EU aufgeführten Unterlagen dem Angebot beizufügen
-Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Prüfbescheinigung zur Abrechnungsgenauigkeit gemäß § 45 TKG
- Zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges. Im Fall des Einsatzes dritter Unternehmen (Eignungsleiher und Bietergemeinschaften) hat der Bieter den Nachweis auch von den benannten Dritten zu erbringen. Dies bezieht sich nicht auf die Verwendung von Unterauftragnehmern
- Zertifiziertes Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertiges. Im Fall des Einsatzes dritter Unternehmen (Eignungsleiher und Bietergemeinschaften) hat der Bieter den Nachweis auch von den benannten Dritten zu erbringen. Dies bezieht sich nicht auf die Verwendung von Unterauftragnehmern
- Zertifiziertes IT-Grundschutzmanagement nach den DIN EN ISO 27001 oder gleichwertiges. Im Fall des Einsatzes dritter Unternehmen (Eignungsleiher und Bietergemeinschaften) hat der Bieter den Nachweis auch von den benannten Dritten zu erbringen. Dies bezieht sich nicht auf die Verwendung von Unterauftragnehmern
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.