Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Mini-PCs mit gleichzeitigem ersten Abruf von 2950 Geräten.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer RV zur Lieferung von fabrikneuen Mini-PCs mit gleichzeitigem erstem Abruf von 2950 Geräten, inklusive der Vor-Ort-Instandhaltung. Die Lieferungen werden entsprechend der Anlage "Dienststellenübersicht" an die Dienststellen der (Landesfinanzverwaltung) LFV NRW versendet. Die Beauftragungen und Rechnungsprüfungen erfolgen durch das RZF NRW. Die Dauer der Rahmenvereinbarung umfasst drei Jahre. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern. Im Rahmen der Ausschreibung wird unter Kapitel B Punkt 1.10 der Leistungsbeschreibung eine Mindest- und Höchstabnahmemenge definiert. Die Mindestabnahmemenge (Schätzmenge) an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 2950 Stück. Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit beträgt 4500 Stück.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (RV) beginnt mit Zuschlagerteilung und umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern.
Weitere Erfüllungsorte: Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der LFV NRW gemäß Anlage "Dienstellenübersicht".
Weitere Erfüllungsorte: Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW gemäß Anlage "Dienstellenübersicht".
Die Geräte entsprechen hinsichtlich Ergonomie, Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz den gültigen Normen sowie Gesetzen und Verordnungen, den Regeln und dem heutigen Stand der Technik sowie den Sicherheitsregeln im Bürobereich. Hersteller-Erklärungen (z. B. "Eco Declaration ECMA-370") und Prüfberichte gemäß "ENERGY STAR", "Blauer Engel" oder gleichwertig können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. 2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt. 4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. 5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU). Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
siehe Vergabeunterlagen
Im Falle von Bietergemeinschaften:Sofern eine Bietergemeinschaft als Auftragnehmer auftritt, ist das Formular 531 EU ausgefüllt inkl. der Nachweise zur Eignung (der einzelnen Mitglieder) einzureichen.
Folgende Unterlage ist durch jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
- HR-Eintrag (mit dem Angebot vorzulegen):Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Nachweis über mindestens ein Projekt (Verkauf von Hardware inkl. Rollout, Installation und Instandhaltungsleistungen in Art und Umfang dieser Ausschreibung) innerhalb der letzten drei Jahren (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist). Als Nachweis gilt eine Lieferleistung von mindestens 2.000 PCs, Notebooks oder Druckern (pro Gerätegattung oder als Summe aus mehreren Gerätegattungen) an einen Auftraggeber innerhalb eines halben Jahres. Eine entsprechende Referenz mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Rechnungswert, Leistungszeitraum sowie mit Kontaktdaten einer Auskunftsperson des Auftraggebers muss dem Angebot beigefügt werden. Die in der Referenz angegebene Auskunftsperson soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet, s. Formular 512 EU.
Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Auftragnehmer zum im Zeitplan (siehe Punkt 1.6) aufgeführten "Beginn der Lieferung" eine gültige selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme (Preise gemäß Punkt 1.16 Nr. 1 und 2 sowie zzgl. USt unter Einschluss ggf. gemäß § 2 VOL Teil B beauftragter Mehrleistungen) vorlegt. Diese Bürgschaft dient zur Sicherung der mit dem Kaufpreis gezahlten Entgelte für den Instandhaltungszeitraum gemäß Punkt 1.12.2. Die Rückgabe der Bürgschaft an den Auftragnehmer erfolgt nach Ablauf dieses Instandhaltungszeitraums. Der Zeitraum der Gültigkeit ist in der Bürgschaft auszuweisen.Abrufe, die nach der Erstbeauftragung mit Zuschlag über den Rahmenvertrag erfolgen, stehen ebenfalls unter der auflösenden Bedingung der Vorlage einer Bürgschaftserklärung, sofern der jeweilige Auftragswert 50.000 EUR (brutto) oder mehr beträgt.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.