Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Rückbau von kolorierten Funkstreifenkra...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfragenbeantwortung Datum: 17.02.2025 - 15:11 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge des in Rede stehenden Vergabeverfahrens wurde die im Folgenden aufgeführten Bieterfrage an das Teildezernat ZA 4.2 - Vergabe des Landesam-tes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW gerichtet.

Zur Wahrung des Wettbewerbs wird die Beantwortung der Fragen allen poten-ziellen Bietern über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes NRW zugänglich gemacht.

Frage: zu Kapitel B, Ziffer 2.1.1 und Kapitel B1, Ziffer 2.1.1
in der Leistungsbeschreibung (Kapitel B) steht unter Pos. 2.1.1 beschrieben, dass die Fahrzeuge durch den Auftragnehmer in Selm und Linnich abgeholt werden müssen.
In der Technischen Umsetzung (Kapitel B1 - Tabellenteil) steht unter der Pos. 2.1.1, dass die Fahrzeuge kostenfrei vom Auftraggeber beim Auftragnehmer angeliefert und nach erfolgtem Ausbau wieder abgeholt werden.

Welche Angabe ist korrekt?

Antwort:
Die Fahrzeuge müssen vom Auftragnehmer beim Auftraggeber an den Stand-orten Selm und Linnich abgeholt und nach erfolgter Rückrüstung an den vom Auftraggeber angegebenen Fahrzeugverwerter abgegeben werden (siehe auch Kapitel B, Ziffer 2.2, letzter Absatz.

Kapitel B1 - Tabellenteil, Ziffer 2.1.1 wurde entsprechend angepasst, ist als An-lage beigefügt und zudem unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" aktualisiert.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Koch
LZPD NRW
Teildezernat ZA 4.2 - Vergabe

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
1001606196 Kapitel B1 -TLB - Tabellenteil 250217.pdf 17.02.2025 3,6 MB
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