Wald und Holz NRW beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten für die vier Staatswaldforstbetriebsbezirke des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. Abgeschlossen wird somit eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmerpool.
Das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die 32 verschiedenen Leistungen sind in fünf sachliche Cluster aufgeteilt und können für bis zu vier Forstbetriebsbezirke (Lose) beboten und abgerufen werden.
Schwerpunktmäßig handelt es sich um Ad hoc-Maßnahmen, die in der Regel im Forstbetrieb kurzfristig zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftsbetriebes durchgeführt werden müssen oder um Kleinstleistungen, die im Rahmen dieses Aufgabenportfolios angemessen sind.
Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen und Im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Optionsmengen (Schätzwerte). Ein Abruf der Einzelleistungen (Positionen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die Optionsmengen können daher nicht garantiert werden. Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 01.04.2025 bis zum 31.03.2026 (Grundlaufzeit) mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung schriftlich mit einer Frist von spätestens vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit eines Vertragsjahres erklärt.
Kündigt einer der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber oder kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einem oder mehreren Auftragnehmern, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Entfällt ein gesamtes Los aus der bestehenden Rahmenvereinbarung aufgrund von Kündigung, bleiben die anderen Lose hiervon unberührt.
Das zuständige Regionalforstamt hat seinen Sitz in 57462 Olpe.
Die staatlichen Forstbetriebsbezirke (FBB) werden entsprechend in Lose als Leistungs- bzw. Erfüllungsorte aufgeteilt.
Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb des jeweiligen Forstbetriebsbezirkes (Loses).
Für weitere Details wird im Besonderen auf Punkt 3 in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Ein Abruf der Einzelleistungen (Positionen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für die jeweils bebotene Tätigkeit und das zugehörige Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Besteht daher ein Angebot die formale Prüfung und erfüllt das zugehörige Unternehmen die Eignungsprüfung, wird es in den Unternehmerpool der Rahmenvereinbarung aufgenommen. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in den Rahmenvertrag jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe Abrufprotokoll).
Als Zuschlagskriterium (für die Abrufe) gilt der günstigste Preis in Verbindung mit der entsprechend bereitgestellten Maschine / Gerätschaft für die entsprechende Einzelmaßnahme eines Loses. Jede Einzelmaßnahme wird für jedes Los individuell bewertet.
Auftragnehmer erfahren mit Vorabinformation, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung Ihre jeweilige Platzierung für jede bebotene Einzelmaßnahme eines Loses.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob es sich um einen wiederkehrenden Auftrag handeln wird. Sollte dies der Fall sein, gilt Folgendes: Leistungszeitraum: voraussichtlich 01.04.2025 - 31.03.2026, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrendem Auftrag ist daher: Frühjahr 2026, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerungen: Frühjahr 2027/Frühjahr 2028/ Frühjahr 2029
Die AGB Forst NRW stellt diverse Anforderungen, sowohl an Auftragnehmer, als auch an die Leistungserbringung in Bezug auf den Umweltschutz.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Sämtliche Unterlagen, bis auf die Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes beeinflussen, können nachgefordert werden. Für aktuelle Ausschreibung betrifft dies das Angebotsblatt.
Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Lieferung(en) und Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Der Bieter hat ein form- und fristgerechtes Angebot einzureichen, hat alle an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen, muss alle zwingend geforderten (bzw. nachgeforderten) Unterlagen fristgerecht ein- , bzw. nachreichen und für ihn darf kein, nicht zu bereinigender, Ausschlussgrund nach § 123 oder §124 GWB vorliegen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen
Darüber gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Der Bieter hat Eignungen entsprechend der AGB-Forst NRW (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen und seine Leistungen entsprechend der Anforderungen aus diesen AGB zu bewerkstelligen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seinem Angebot eine Eigenerklärung, nach dem Muster im Anhang (Anlage 3 Bewerbererklärung) beizufügen, in der er seine Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklärt.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
Zwingend einzureichende Unterlagen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular- 523 EU 04-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular- Angebotsblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck (zugleich auch Leistungsverzeichnis)- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
Zu Los 1 (Forstbetriebsbezirk Ebbetal) können diverse, verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen forstlicher Nebentätigkeiten anfallen. Diese Einzelmaßnahmen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben zu Los 1 aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Jede Einzelmaßnahme dieses Loses wird eigenständig betrachtet und unabhängig von den anderen Einzelmaßnahmen des gleichen Loses bewertet und vergeben.
Die Leistungserbringung kann im ganzen Forstbetriebsbezirk Ebbetal erfolgen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 1 (Forstbetriebsbezirk Ebbetal). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Zu Los 2 (Forstbetriebsbezirk Beckerhof) können diverse, verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen forstlicher Nebentätigkeiten anfallen. Diese Einzelmaßnahmen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben zu Los 2 aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Jede Einzelmaßnahme dieses Loses wird eigenständig betrachtet und unabhängig von den anderen Einzelmaßnahmen des gleichen Loses bewertet und vergeben.
Die Leistungserbringung kann im ganzen Forstbetriebsbezirk Beckerhof erfolgen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 2 (Forstbetriebsbezirk Beckerhof). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Zu Los 3 (Forstbetriebsbezirk Lieberhausen) können diverse, verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen forstlicher Nebentätigkeiten anfallen. Diese Einzelmaßnahmen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben zu Los 3 aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Jede Einzelmaßnahme dieses Loses wird eigenständig betrachtet und unabhängig von den anderen Einzelmaßnahmen des gleichen Loses bewertet und vergeben.
Die Leistungserbringung kann im ganzen Forstbetriebsbezirk Lieberhausen erfolgen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 3 (Forstbetriebsbezirk Lieberhausen). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Zu Los 4 (Forstbetriebsbezirk Einsiedelei) können diverse, verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen forstlicher Nebentätigkeiten anfallen. Diese Einzelmaßnahmen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben zu Los 4 aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Jede Einzelmaßnahme dieses Loses wird eigenständig betrachtet und unabhängig von den anderen Einzelmaßnahmen des gleichen Loses bewertet und vergeben.
Die Leistungserbringung kann im ganzen Forstbetriebsbezirk Einsiedelei erfolgen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 4 (Forstbetriebsbezirk Einsiedelei). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.